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SEC Form 8-A12B

Banking : SEC Form 8-A12B
DEFINITION VON SEC Form 8-A12B

Eine Einreichung bei der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission), die erforderlich ist, wenn ein Unternehmen bestimmte Klassen von Wertpapieren ausgeben möchte, einschließlich der Rechte, solche Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Diese Einreichung wird auch als Registrierung für die Notierung eines Wertpapiers auf einem nationalen Börsenformular bezeichnet. Das SEC-Formular 8-A12B enthält Angaben zum Emittenten und zum Wertpapier.

UNTERBRECHEN SEC Form 8-A12B

Das SEC-Formular 8-A12B kann für Anleger, die den Kauf von Vorzugsaktienrechten und anderen Arten von hybriden festverzinslichen Wertpapieren in Betracht ziehen, äußerst nützlich sein. Da viele dieser Wertpapiere in den Finanzmedien nicht regelmäßig verfolgt werden, ist die erste Erklärung zur SEC-Registrierung häufig die beste Quelle für endgültige Informationen.

Eine andere nützliche Form, 8-A

Form 8-A ist eine verkürzte Form der Wertpapierregistrierungserklärung, die ursprünglich nach dem Securities Exchange Act von 1934 erstellt wurde, auch bekannt als: das „Exchange Act“, mit dem eine Klasse von Wertpapieren eines Emittenten effektiv registriert wird. Formblatt 8-A verpflichtet zur Offenlegung allgemeiner Informationen in Bezug auf die Wertpapiere des Emittenten, wie Stimmrechte, Dividendenausschüttungsrechte sowie etwaiger in der Satzung und der Satzung des Emittenten festgelegter Bestimmungen gegen Übernahmen. Die Offenlegungsmodelle müssen Abschlüsse enthalten, die gemäß den Standards einer beim Public Company Accounting Oversight Board registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden.

Nach Inkrafttreten einer Registrierungserklärung gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“), die ein Börsengang (IPO) oder ein direktes öffentliches Angebot (DPO) abdeckt, können Emittenten der Wertpapiere eine Registrierung einreichen Erklärung über eine Wertpapierklasse nach dem Börsengesetz, mit der Emittenten ihre beim Börsengang oder beim direkten öffentlichen Angebot registrierten Wertpapiere an einer nationalen Wertpapierbörse notieren können.

Formular 10

Emittenten, die sich nicht dafür entscheiden, eine Registrierungserklärung einzureichen, die ein Erst- oder direktes öffentliches Angebot abdeckt, würden eine Registrierungserklärung gemäß dem Börsengesetz in Form 10 einreichen, die umfassendere Finanzberichte und andere umfassendere Offenlegungsmaßnahmen erfordert als die von Form vorgeschriebenen 8-A. Aufgrund der relativen Einfachheit und Einfachheit von Form 8-A und der im Vergleich zu Form 10 deutlich geringeren Offenlegungspflichten wird Form 8-A von Emittenten mit einer erheblich höheren Häufigkeit verwendet als diejenigen, die sich für Form 10 entscheiden, das nur selten verwendet wird und der vom Emittenten verlangt, Meldungen gemäß § 13 oder 15 (d) des Börsengesetzes einzureichen.

Verwandte Formulare: SEC-Formulare 8-A12B / A, 8-A12G, 8-A12G / A

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