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Allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS)

algorithmischer Handel : Allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS)
Was sind allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS)?

Allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS) sind eine Reihe systematischer Richtlinien, die von Abschlussprüfern bei der Prüfung der Finanzunterlagen von Unternehmen angewendet werden. GAAS trägt dazu bei, die Richtigkeit, Kohärenz und Überprüfbarkeit der Maßnahmen und Berichte des Abschlussprüfers sicherzustellen. Das Auditing Standards Board (ASB) des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) hat GAAS gegründet.

Grundlegendes zu den allgemein anerkannten Prüfungsstandards

GAAS sind die Prüfungsstandards, mit denen die Qualität von Prüfungen gemessen werden kann. Wirtschaftsprüfer prüfen und berichten über die Finanzunterlagen von Unternehmen nach den allgemein anerkannten Prüfungsgrundsätzen.

Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob die Abschlüsse öffentlicher Unternehmen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GAAP) erstellt wurden. GAAP ist eine Reihe von Rechnungslegungsstandards, die Unternehmen bei der Berichterstattung über ihre Abschlüsse befolgen müssen. Prüfer überprüfen die Finanzzahlen und Rechnungslegungspraktiken eines Unternehmens, um sicherzustellen, dass diese konsistent sind und den GAAP entsprechen. Die Securities and Exchange Commission (SEC) schreibt vor, dass die Abschlüsse von Aktiengesellschaften von externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft werden.

Während GAAP die Rechnungslegungsstandards festlegt, die Unternehmen befolgen müssen, liefert GAAS die Prüfungsstandards, die Abschlussprüfer befolgen müssen.

Die zentralen Thesen

  • Allgemein anerkannte Prüfungsgrundsätze (GAAS) sind eine Reihe von Grundsätzen, denen Prüfer bei der Prüfung der Finanzunterlagen eines Unternehmens folgen.
  • GAAS hilft dabei, die Richtigkeit, Konsistenz und Überprüfbarkeit der Handlungen und Berichte eines Abschlussprüfers sicherzustellen.
  • Die allgemein anerkannten Prüfungsstandards (GAAS) sind in drei Abschnitte unterteilt, die allgemeine Standards, Feldarbeit und Berichterstattung abdecken.

Anforderungen an GAAS

Die allgemein anerkannten Prüfungsstandards (GAAS) umfassen eine Liste von 10 Standards, die in die folgenden drei Abschnitte unterteilt sind:

Allgemeine Standards

  1. Der Prüfer muss über eine angemessene technische Ausbildung und Befähigung verfügen, um die Prüfung durchführen zu können.
  2. Der Abschlussprüfer muss in allen Angelegenheiten, die die Abschlussprüfung betreffen, seine geistige Unabhängigkeit wahren.
  3. Der Abschlussprüfer hat bei der Durchführung der Prüfung und der Erstellung des Prüfungsberichts die gebotene Sorgfalt walten zu lassen.

Standards der Feldarbeit

  1. Der Prüfer muss die Arbeit angemessen planen und etwaige Assistenten ordnungsgemäß überwachen.
  2. Der Abschlussprüfer muss ein ausreichendes Verständnis des Unternehmens und seines Umfelds einschließlich seiner internen Kontrolle erlangen, um das Risiko wesentlicher falscher Angaben im Abschluss aufgrund von Fehlern oder Betrug beurteilen und Art, Zeitpunkt und Umfang der weiteren Prüfung festlegen zu können Verfahren.
  3. Der Abschlussprüfer muss durch die Durchführung von Prüfungshandlungen ausreichende angemessene Prüfungsnachweise erhalten, um eine angemessene Grundlage für ein Prüfungsurteil zum geprüften Jahresabschluss zu schaffen.

Standards der Berichterstattung

  1. Der Abschlussprüfer hat im Bestätigungsvermerk anzugeben, ob der Jahresabschluss nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung aufgestellt wird.
  2. Der Abschlussprüfer hat im Bestätigungsvermerk die Umstände zu benennen, unter denen solche Grundsätze in der aktuellen Periode gegenüber der Vorperiode nicht konsequent eingehalten wurden.
  3. Wenn der Abschlussprüfer feststellt, dass informative Angaben im Jahresabschluss nicht angemessen sind, muss der Abschlussprüfer dies im Bericht des Abschlussprüfers angeben.
  4. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers muss entweder ein Prüfungsurteil zum Gesamtabschluss abgeben oder feststellen, dass ein Prüfungsurteil nicht abgegeben werden kann. Kann der Abschlussprüfer kein Gesamturteil abgeben, sollte der Abschlussprüfer die Gründe im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers angeben. In allen Fällen, in denen der Name eines Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss in Verbindung gebracht wird, sollte der Abschlussprüfer im Bericht des Abschlussprüfers klar und deutlich angeben, welche Tätigkeit der Abschlussprüfer gegebenenfalls ausübt und inwieweit er dafür verantwortlich ist.
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