Formular 8606: Übersicht über nicht abzugsfähige IRAs
Was ist Form 8606: Nicht abzugsfähige IRAs?Formular 8606: Nicht abzugsfähige IRAs ist ein Steuerformular, das vom Internal Revenue Service (IRS) verteilt wird und von Antragstellern verwendet wird, die nicht abzugsfähige Beiträge zu einer IRA leisten. Für jedes Steuerjahr, in dem nicht abzugsfähige Beiträge geleistet werden, ist ein gesondertes Formular einzureichen. Normalerweise sind Beiträge auf ein individuelles Rentenkonto (IRA) vom ordentlichen Einkommen abziehbar. Unter bestimmten Umständen können jedoch Personen, die an einer betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen und deren Haushalte über ein bestimmtes angepasstes Bruttoeinkommen (MAGI) verfügen, diese abziehbaren Beiträge möglicherweise nicht leisten. Sie können immer noch einen Beitrag zu einer IRA leisten, da dies ihr normales Einkommen nicht mindert.
Wer kann Form 8606: Nicht abzugsfähige IRAs einreichen?
Formular 8606: Nicht abzugsfähige IRAs sollten in Verbindung mit den Standard-Einkommensteuerformularen (1040, 1040A oder 1040NR) für einzelne Antragsteller eingereicht werden. Jeder Steuerpflichtige mit einer Kostenbasis über Null für IRA-Vermögenswerte (eine Kombination aus Beiträgen nach Steuern und vor Steuern oder abziehbaren und nicht abziehbaren Beiträgen) sollte das Formular 8606 verwenden, um die steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Ausschüttungsbeträge aufzuteilen. Wenn 8606 nicht in einem Vertriebsjahr eingereicht wird, muss der Steuerzahler wahrscheinlich Einkommenssteuern (und möglicherweise Strafen) für möglicherweise steuerfreie Gelder zahlen.
Eine IRA neu charakterisieren
Jüngere Anleger sollten in Betracht ziehen, traditionelle und SEP-IRA-Vermögenswerte als Roth-Vermögenswerte neu zu charakterisieren. Vermögenswerte, die von einem traditionellen IRA oder einem SEP-IRA in einen Roth-IRA umgegliedert werden, sind sofort als ordentliches Einkommen zu versteuern. Dies liegt daran, dass das Geld, das in eine traditionelle IRA oder eine SEP-IRA gesteckt wird, normalerweise nie besteuert wurde. Wenn Geld aus einer traditionellen oder SEP IRA stammt, wird es steuerpflichtig. Roth IRAs stecken voller bereits besteuerter Gelder. Bereits besteuertes Geld geht auf das Konto, es wird investiert und wächst. Das Geld wird nicht besteuert, wenn es vom Konto abgebucht wird. Die unmittelbare Steuerbelastung, die durch die Umcharakterisierung verursacht wird, kann im Laufe der Zeit aufgewogen werden, indem keine Steuern auf zukünftige Ausschüttungen gezahlt werden müssen, die aufgrund der Inflation theoretisch einen höheren Wert haben sollten. Die Leute sollten mit einem Steuerfachmann sprechen, bevor sie versuchen, eine neue Charakterisierung vorzunehmen.
Formular 8606: Nicht abzugsfähige IRAs sind auch erforderlich, wenn: 1) ein Steuerpflichtiger eine traditionelle IRA oder eine SEP-IRA in eine Roth-IRA umwandelt oder 2) eine IRA-Ausschüttung erhält, die auf frühere nicht abzugsfähige Beiträge zurückzuführen ist.
So reichen Sie Form 8606 ein: Nicht abzugsfähige IRAs
Legen Sie Form 8606 mit Form 1040 oder 1040NR bis zum Fälligkeitsdatum einschließlich der Erweiterungen ab. Wenn Sie keine Einkommensteuererklärung einreichen müssen, aber Formular 8606 einreichen müssen, unterschreiben Sie Formular 8606 und senden Sie es gleichzeitig und an dem Ort an das IRS, an dem Sie andernfalls Formular 1040 oder 1040NR einreichen würden. Geben Sie die Adresse des Steuerpflichtigen auf Seite 1 des Formulars sowie eine Unterschrift und das Datum auf Seite 2 des Formulars an.
Download Form 8606: Nicht abzugsfähige IRAs
Hier ist ein Link zu einem herunterladbaren Formular 8606: Nicht abzugsfähige IRAs.
Die zentralen Thesen
- Das Formular 8606 ist ein Steuerformular, das vom Internal Revenue Service verteilt und von Antragstellern verwendet wird, die nicht abziehbare Beiträge zu einer IRA leisten.
- Jeder Steuerpflichtige mit einer Kostenbasis über Null für IRA-Vermögenswerte (eine Kombination aus Beiträgen nach Steuern und vor Steuern oder abziehbaren und nicht abziehbaren Beiträgen) sollte das Formular 8606 verwenden, um die steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Ausschüttungsbeträge aufzuteilen.