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SEC MEF Filings

Banking : SEC MEF Filings
DEFINITION VON SEC MEF Filings

Eine SEC-MEF-Anmeldung ist eine SEC-Anmeldung, die die Registrierung von bis zu 20% der Wertpapiere für ein Angebot gemäß Artikel 462 (b) des Wertpapiergesetzes von 1933 betrifft. Regel 462 (b) besagt, dass eine Registrierungserklärung und alle nachträglichen Änderungen für bis zu 20% der Wertpapiere mit der Einreichung bei der SEC wirksam werden, wenn die Registrierung für dieselbe Wertpapierklasse gilt, die bereits von der SEC zur Registrierung genehmigt wurde .

SEC MEF-Akten aufschlüsseln

Der Begriff SEC-Füllung bezieht sich im Allgemeinen auf formelle Dokumente, die bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde eingereicht wurden. Broker-Dealer, öffentliche Unternehmen und einige Insider müssen regelmäßig SEC-Anmeldungen einreichen. Diese Unterlagen liefern Anlegern und Finanzfachleuten wichtige Informationen über Unternehmen. Die EDGAR-Datenbank stellt der Öffentlichkeit viele SEC-Anmeldungen online zur Verfügung.

Arten von SEC-MEF-Anmeldungen

SEC MEF-Anmeldungen können für die folgenden Registrierungsformulare des Gesetzes von 1933 gelten, die wie folgt beschrieben werden:

  • S-1 ist ein Basisformular, das verwendet wird, wenn andere Formulare weder autorisiert noch erforderlich sind. Es wird nicht zur Registrierung von Wertpapieren ausländischer Regierungen oder ihrer politischen Untergliederungen verwendet.
  • S-2 wird von Unternehmen verwendet, die nach dem Securities Exchange Act von 1934 mindestens drei Jahre lang Bericht erstatten müssen.
  • S-3 ist für Unternehmen bestimmt, die mindestens 12 Monate lang Bericht erstatten müssen, wenn sie die Anforderungen für die rechtzeitige Einreichung von Formular S-2 erfüllt haben.
  • S-11 wird zur Registrierung von Wertpapieren von Immobilieninvestmentfonds und einigen anderen Immobilienunternehmen verwendet.
  • SB-1 kann von einigen Emittenten kleiner Unternehmen verwendet werden, um Angebote von Wertpapieren im Wert von höchstens 10 Millionen US-Dollar zu registrieren.
  • SB-2 kann von einigen Emittenten kleiner Unternehmen verwendet werden, um Angebote zu registrieren, die gegen Barzahlung verkauft werden.
  • F-1 wird von berechtigten ausländischen privaten Emittenten verwendet.
  • F-2 wird von zugelassenen ausländischen privaten Emittenten mit einem weltweiten Aktien-Float von mindestens 75 Mio. USD verwendet, die seit mindestens drei Jahren gemäß dem 34er-Gesetz gemeldet haben oder nicht konvertierbare Wertpapiere mit Investment-Grade-Rating registrieren.
  • F-3 kann von berechtigten ausländischen privaten Emittenten verwendet werden, die nach dem 34er-Gesetz seit mindestens 12 Monaten Bericht erstattet haben und über einen weltweiten Börsenumsatz von mehr als 75 Millionen US-Dollar verfügen.
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