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Befreiung von Hausverkäufen ab 55 Jahren

algorithmischer Handel : Befreiung von Hausverkäufen ab 55 Jahren
Was ist die Befreiung von Hausverkäufen über 55?

Die Befreiung von Hausverkäufen über 55 Jahren war ein Steuergesetz, das Hausbesitzern über 55 Jahren einen einmaligen Ausschluss von Kapitalgewinnen gewährte. Einzelpersonen, die die erforderlichen Anforderungen erfüllten, konnten Kapitalgewinne in Höhe von bis zu 125.000 USD aus dem Verkauf ihrer privaten Wohnungen ausschließen.

Dieser Ausschluss sollte den Immobilienmarkt anregen und Hausbesitzer für den Kauf und den anschließenden Verkauf ihrer Häuser belohnen.

Die Ausnahmeregelung für Wohneigentum über 55 ist seit 1997 nicht mehr in Kraft. Sie wurde durch andere Ausschlüsse für alle Personen unabhängig vom Alter ersetzt, die vom Verkauf ihrer Hauptwohnsitze profitierten.

Grundlegendes zur Befreiung von Hausverkäufen über 55 Jahren

Die Befreiung von Hausverkäufen über 55 Jahren wurde eingeführt, um den Hausbesitzern eine gewisse Erleichterung bei den steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs ihrer Häuser zu verschaffen. Die Ausnahmeregelung besteht nicht mehr, da sie durch neue Vorschriften ersetzt wurde, als das Steuererleichterungsgesetz von 1997 gesetzlich ratifiziert wurde. Dieses Gesetz war eines der größten Steuersenkungsgesetze, die von der US-Regierung erlassen wurden.

Nach der alten Regel konnten berechtigte Steuerzahler Steuerzahlungen auf den Verkauf ihrer Häuser vermeiden, sofern es sich um einen Hauptwohnsitz handelte. Steuerzahler, die die Steuerbefreiung für Eigenheime über 55 in Anspruch genommen haben, müssen das Formular 2119 beim Internal Revenue Service (IRS) ausfüllen. Das Formular wurde auch dann verwendet, wenn der Steuerzahler den Gewinn ganz oder teilweise auf ein anderes Steuerjahr verschob.

Die Steuerzahler mussten auch Verluste aus dem Verkauf ihres Eigenheims auf dem Verkaufsformular 2119 melden. Nach Angaben des IRS konnten die Steuerzahler den Verlust jedoch nicht von ihrer Steuerbelastung abziehen.

Zu dieser Zeit hatten Hausverkäufer eine Alternative zur Ausnahmeregelung. Um Steuerzahlungen zu vermeiden, könnten Verkäufer den Erlös aus dem Verkauf innerhalb von zwei Jahren für den Kauf eines teureren Eigenheims verwenden.

Anwendung der Befreiung ab 55 Jahren

Als die Ausnahmeregelung in Kraft trat, waren für die Qualifizierung mehrere Kriterien für Eigenheimbesitzer erforderlich. Der Verkäufer oder mindestens ein Titelträger musste am Tag des Verkaufs des Eigenheims mindestens 55 Jahre alt sein. Für verheiratete Paare war nur ein Ehepartner erforderlich, um diese Frist einzuhalten. Dieser Ehegatte musste auch am Tag der Übertragung des Titels der Rechtsinhaber sein, damit die Befreiung angewendet werden konnte. Pro Ehepaar war nur eine Befreiung zulässig, was ausschließen würde, dass ein Ehegatte die Befreiung für einen Verkauf geltend macht und der andere Ehegatte einen Anspruch auf einen späteren Verkauf erhebt.

Der Verkäufer oder mindestens ein Rechtsinhaber musste zum Zeitpunkt des Verkaufs mindestens 55 Jahre alt sein, um sich für die Befreiung zu qualifizieren.

Aber es gab eine Lücke. Wenn ein Hauptwohnsitz zwei oder mehr unverheirateten Personen gehörte, konnte sich mehr als ein Titelträger im entsprechenden Alter für die Befreiung qualifizieren. Damit sich das Haus qualifizieren konnte, musste der Eigentümer das Eigentum unmittelbar vor dem Verkauf des Hauses für mindestens drei der fünf Jahre besitzen und als Hauptwohnsitz nutzen. Es gab Zeit, die für Urlaub oder medizinische Versorgung aufgewendet wurde.

Die zentralen Thesen

  • Die Befreiung von Hausverkäufen über 55 Jahren war ein Steuergesetz, das Hausbesitzern über 55 Jahren einen einmaligen Ausschluss von Kapitalgewinnen gewährte.
  • Der Verkäufer oder mindestens ein Titelträger musste am Tag des Verkaufs des Eigenheims mindestens 55 Jahre alt sein.
  • Nach der Verabschiedung des Steuererleichterungsgesetzes von 1997 wurde die Steuerbefreiung für alle Hausbesitzer unabhängig vom Alter durch neue Ausschlussbeträge pro Verkauf ersetzt.

Aktuelle Ausnahmen für Eigenheimverkäufer

Nach der Verabschiedung des Steuererleichterungsgesetzes von 1997 hat sich die neue Steuerbelastung für den Verkauf von Eigenheimen für Millionen von Steuerpflichtigen im Wohnbereich - unabhängig von ihrem Alter - verringert. Die Prolongationen oder einmaligen Optionen wie die Ausnahmeregelung für Eigenheime über 55 wurden durch neue Ausschlussbeträge pro Verkauf ersetzt.

Eigenheimbesitzer können nun in der Lage sein, die aus dem Verkauf ihres Hauptwohnsitzes erzielten Gewinne ganz oder teilweise von ihrem Einkommen auszunehmen. Das Gesetz erhöhte den Betrag des ausschließlichen Gewinns auf 250.000 US-Dollar pro Steuerzahler oder auf 500.000 US-Dollar für eine von einem Ehepaar eingereichte gemeinsame Steuererklärung. Das Gesetz erlaubte auch mehr als einen Ausschluss pro Steuerzahler pro Lebenszeit. Der Steuerzahler konnte jedoch den Gewinn aus einem anderen Verkauf von Eigenheimen während des am Verkaufsdatum endenden Zweijahreszeitraums nicht ausschließen.

Eigentums- und Verwendungstests

Hausbesitzer müssen nun das Eigentumsrecht ablegen und Tests durchführen, wenn sie sich für diese Ausnahmen qualifizieren möchten. Um den Eigentümertest zu bestehen, müssen die Steuerzahler das Haus mindestens zwei Jahre lang besitzen. Für den Gebrauchstest hingegen müssen Verkäufer mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz in der Wohnung wohnen. Beide Tests müssen während des Zeitraums von fünf Jahren bis zum Datum des Verkaufs erfüllt sein.

Hausbesitzer, die ihre Häuser für Geschäfts- oder Mieteinnahmen nutzen, können sich ebenfalls qualifizieren. Aber sie müssen das Wohneigentum übergeben und auch Tests verwenden. Angenommen, Sie kaufen eine Immobilie im Jahr 2000 und wohnen dort bis 2001. Sie können umziehen und das Haus für die folgenden zwei Jahre zur Miete anbieten. Sie entscheiden sich, nach dem Weggang Ihres Mieters zurückzuziehen und dort bis 2005 zu wohnen. Dann finden Sie einen Käufer und verkaufen die Immobilie. In diesem Fall können Sie sich weiterhin für die Befreiung qualifizieren, da Sie sie mindestens zwei der fünf Jahre vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt haben.

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