Nichtdiskriminierungsregel
WAS IST Nichtdiskriminierungsregel?Eine Nichtdiskriminierungsregel ist eine Klausel in qualifizierten Pensionsplänen, die besagt, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens unabhängig von ihrer Position innerhalb des Unternehmens die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Regel verhindert, dass Pläne gegenüber hochbezahlten Mitarbeitern und Führungskräften des Unternehmens diskriminierend sind. Nichtdiskriminierungsregeln sind erforderlich, damit ein Plan nach dem Gesetz zur Sicherung des Ruhestandseinkommens (ERISA) als qualifiziert gilt.
BREAKING DOWN Nichtdiskriminierungsregel
Die Nichtdiskriminierungsregeln müssen auch dann eingehalten werden, wenn Pensionspläne wie 401 (k) geändert oder gemäß den ERISA-Richtlinien auf einen anderen Treuhänder übertragen werden. Ein Unternehmen kann nicht qualifizierte Pläne anbieten, was bedeutet, dass Beiträge nicht steuerlich absetzbar sind, die diskriminierender oder selektiver Natur sind, zusätzlich zu qualifizierten Standardplänen.
ERISA Geschichte
ERISA wurde 1974 erlassen, um die Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der von ihren Arbeitgebern angebotenen Altersversorgungspläne zu schützen. Dieses Gesetz wurde insbesondere erlassen, um Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung bestimmter großer Pensionspläne zu beseitigen. Zusätzlich zu den Nichtdiskriminierungsregeln, nach denen alle Planteilnehmer gleich behandelt werden müssen, schützt ERISA die Pensionskassen vor Missmanagement durch die Arbeitgeber.
Der Treuhänder des Plans muss das Planvermögen verwalten und Entscheidungen im besten Interesse der Teilnehmenden des Plans treffen. Der Treuhänder kann keine Vermögenswerte an den Plan verkaufen oder Provisionen aus Planinvestitionen verdienen. Außerdem muss das Planvermögen vom Unternehmensvermögen getrennt gehalten werden. In Bezug auf die Anlageoptionen müssen Treuhänder des Plans die im Abschnitt „Umgang mit Kundenfonds“ erläuterte vorsichtige Anlegerregel befolgen.
Es wird empfohlen, eine Erklärung zur Anlagepolitik als Richtlinie für die zu treffenden Anlageentscheidungen zu verwenden. Die Erklärung kann Kommentare zur Risikotoleranz, zur Anlagephilosophie, zum Zeithorizont, zu den Anlageklassen und zu den Renditeerwartungen enthalten.
ERISA stellt auch Anforderungen an die Ausübung von Optionen. Planleistungen können eine Sperrfrist erfordern, bevor die Mitarbeiter Anspruch auf die Leistung haben, wenn sie das Unternehmen verlassen. Die ERISA-Bestimmungen begrenzen die Dauer einer solchen Sperrfrist auf einen angemessenen Zeitplan.
Nicht alle Arbeitgeberpläne unterliegen der ERISA. Zum Beispiel sind staatliche Pensionspläne von ERISA ausgenommen. IRAs unterliegen nicht der ERISA, da ein individuelles Rentenkonto (IRA) nicht als Arbeitgeberplan gilt. Nicht qualifizierte Pläne, für die keine steuerlich absetzbaren Beiträge gewährt werden, unterliegen ebenfalls nicht dem ERISA.
Für kleine Unternehmen ist eine vereinfachte betriebliche Altersvorsorge im Grunde genommen eine von einem Arbeitgeber eingerichtete IRA, die zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern beitragen kann. In der Regel unterliegen diese Pläne nicht den ERISA-Bestimmungen.
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