§ 16 Begriffsbestimmung
Was ist Abschnitt 16?Section 16 ist eine Vorschrift des Securities Exchange Act von 1934, die die aufsichtsrechtlichen Aufbewahrungspflichten regelt, an die sich Direktoren, leitende Angestellte und Hauptaktionäre halten müssen. Gemäß diesem Mandat muss jeder, der direkt oder indirekt wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 10% eines Unternehmens ist, oder jeder Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Emittenten eines solchen Wertpapiers die nach diesem Abschnitt erforderlichen Erklärungen abgeben.
Die Grundlagen von Abschnitt 16
In Abschnitt 16 des Exchange Act von 1934 werden Registrierungsstandards für "Insider" festgelegt. Dies sind die Bezeichnungen von leitenden Angestellten, Direktoren oder Aktionären, die Aktien besitzen, die direkt oder indirekt zu einem wirtschaftlichen Eigentum von mehr als 10% der Stammaktien oder anderen Beteiligungen des Unternehmens führen Klasse.
§ 16 gilt ebenfalls für Anleger in Aktiengesellschaften, deren festverzinsliche Wertpapiere (Obligationen) an nationalen Börsen gehandelt werden. Insider müssen bei der SEC bestimmte Formulare einreichen, in denen ihre Beteiligungen offengelegt werden, und sie müssen beschreiben, wie sich ihre Anlagepositionen im Laufe der Zeit im Lichte früherer Transaktionen verändert haben.
Die zentralen Thesen
- § 16 ist von der SEC zur Angabe von Unternehmensinsidern oder konzentrierten Inhabern erforderlich.
- Gemäß § 16 ist eine Person ein wirtschaftlicher Eigentümer, auch wenn diese Person nicht direkt am Unternehmen beteiligt ist.
- Gemäß Abschnitt 16 muss jeder, der direkt oder indirekt wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 10% eines Unternehmens ist, oder jeder Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Emittenten eines solchen Wertpapiers die nach diesem Abschnitt erforderlichen Erklärungen abgeben.
Vorteilhafter Besitz
Gemäß § 16 ist eine Person ein wirtschaftlicher Eigentümer, auch wenn diese Person nicht direkt am Unternehmen beteiligt ist. Beispiel: Wer Haushalte mit unmittelbaren Familienangehörigen teilt, die einen wirtschaftlichen Anteil an einem gedeckten Unternehmen haben, unterliegt ebenfalls den Anforderungen von Abschnitt 16.
Finanzielle Interessen an einem Unternehmen können auch indirekt bestehen, wenn mehrere Personen als Gruppe zusammen Wertpapiere eines gedeckten Unternehmens erwerben, besitzen und verkaufen. Darüber hinaus gelten nach § 16 diejenigen, die Aktienderivate besitzen, die bei Ausübung eine Eigenkapitalbeteiligung haben, als wirtschaftlich Berechtigte.
Anmeldeerfordernisse
Gemäß § 16 müssen Insider eines Versicherungsunternehmens die Formulare 3, 4 und 5 elektronisch einreichen. Die SEC verlangt das Formblatt 3, bei dem es sich um eine erste Erklärung zum wirtschaftlichen Eigentum handelt, wenn ein öffentliches Erstangebot von Aktien oder Schuldtiteln vorliegt oder wenn eine Person Verwaltungsratsmitglied, leitender Angestellter oder Inhaber von mindestens 10% der Aktien eines Unternehmens wird .
Neue Direktoren, neue leitende Angestellte und neue bedeutende Aktionäre müssen innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb dieses Anlagevermögens das Formular 3 einreichen. Wenn sich die Bestände der Insider eines Unternehmens wesentlich ändern, müssen sie das Formular 4 bei der SEC einreichen. Gemäß Abschnitt 16 müssen Insider, die im Laufe des Jahres Eigenkapitaltransaktionen durchführen, Formular 5 einreichen, sofern die Transaktionen nicht bereits auf Formular 4 gemeldet wurden.
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