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Broschüre Regel

Budgetierung & Einsparungen : Broschüre Regel
DEFINITION VON BROSCHÜRE

Die Broschürenregel ist eine Anforderung des Investment Advisers Act von 1940, wonach Anlageberater ihren Kunden eine schriftliche Offenlegungserklärung vorlegen müssen. Die Regel, offiziell bekannt als Regel 204-3, gilt für alle auf Bundesebene registrierten Anlageberater und legt die Zeiten während des Beratungsprozesses fest, zu denen sie die Materialien bereitstellen müssen.

BREAKING DOWN Broschürenregel

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde gibt zwei Möglichkeiten an, wie ein Berater die Broschürenregel erfüllen kann:
1) Der Berater kann eine solche Offenlegung vornehmen, indem er dem Kunden das Formular ADV Teil 2A (Broschüre) und Teil 2B (Broschürenbeilage) aushändigt.
2) Der Berater kann eine aktuelle Broschüre zur Verfügung stellen, die dieselben Informationen enthält, die auch in Formblatt ADV Teil 2A und 2B enthalten sind.

Was ist in der Broschüre enthalten?

Das Dokument muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Hintergrundinformationen des Beraters
  • Verfügbare Services und die Gebühren für diese Services, einschließlich der verfügbaren Rabatte
  • Offenlegung etwaiger von Dritten erhaltener Vergütungen (wie Provisionen oder Empfehlungsgebühren)
  • Ob der Berater über Kundengelder verfügt
  • Arten von Kunden, für die Beratungsdienste erbracht werden, einschließlich eines zu verwaltenden Mindestbetrags in US-Dollar
  • Offenlegung einer Zugehörigkeit zu einem Broker-Dealer
  • Alle wesentlichen rechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen, die in den letzten 10 Jahren ergriffen wurden
  • Jegliche finanzielle Situation des Beraters (z. B. Insolvenz), die die Erfüllung von Kundenverpflichtungen beeinträchtigen könnte, muss ebenfalls offen gelegt werden, wenn der Berater:
  • Hat Diskretion über Kundenkonten
  • Verwahrung von Kundengeldern oder Wertpapieren
  • Vorauszahlung von mehr als 500 USD an Gebühren, mindestens sechs Monate im Voraus

Wer sollte eine Broschüre erhalten?

Die Broschürenregel besagt, dass Neukunden die erforderlichen Informationen mindestens 48 Stunden vor Abschluss eines Beratungsvertrages zur Verfügung gestellt werden müssen. Berater müssen bestehenden Kunden jedes Jahr eine neue Broschüre geben. Das Versäumnis, die Broschüre zur Verfügung zu stellen, wird als betrügerisches Verhalten angesehen.

Ausnahmen von der Broschürenregel

Berater, die bei der SEC registriert sind, müssen weder (i) Kunden, die bei der SEC registrierte Investmentgesellschaften sind, noch Geschäftsentwicklungsunternehmen eine Broschüre übermitteln. oder (ii) Kunden, die nur unpersönliche Anlageberatung vom Berater erhalten und dem Berater weniger als 500 USD pro Jahr zahlen.

Ein bei der SEC registrierter Berater ist nicht verpflichtet, einem Kunden einen Prospektzusatz auszuliefern (i) an den er keinen Prospekt ausliefern muss, (ii) der nur eine unpersönliche Anlageberatung erhält, oder (iii) bestimmten leitenden Angestellten und Mitarbeitern von der Berater selbst.

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