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Was ist die Marktrisikokapitalregel des Federal Reserve Board?

Banking : Was ist die Marktrisikokapitalregel des Federal Reserve Board?

Die Marktrisikokapitalregel (Market Risk Capital Rule, MRR) des Federal Reserve Board legt die Kapitalanforderungen für Banken mit erheblichen Handelsaktivitäten fest. Nach der MRR-Regel müssen Banken ihre Kapitalanforderungen an die Marktrisiken ihrer Handelspositionen anpassen. Die Regel gilt für Banken weltweit mit einer Gesamthandelsaktivität von mehr als 10% der Bilanzsumme oder Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 1 Milliarde US-Dollar. Im Januar 2015 wurden vom Federal Reserve Board wesentliche Änderungen der MRR beschlossen. Diese Änderungen haben die MRR an die Anforderungen des Basel-III-Kapitalrahmens angepasst.

Basel III

Basel III ist eine Reihe internationaler Bankenvorschriften, die zur Stabilität des internationalen Bankensystems beitragen sollen. Der Hauptzweck von Basel III besteht darin, zu verhindern, dass Banken übermäßige Risiken eingehen, die sich auf die internationale Wirtschaft auswirken könnten. Basel III wurde nach der Finanzkrise 2008 in Kraft gesetzt.

Nach Basel III müssen Banken mehr Kapital für ihre Vermögenswerte vorhalten, was wiederum ihre Bilanzen verringert und die Anzahl der Hebelbanken begrenzt, die sie einsetzen können. Die Vorschriften erhöhen das Mindesteigenkapital von 2% des Vermögens auf 4, 5% mit einem zusätzlichen Puffer von 2, 5% bei einem Gesamtpuffer von 7%.

Bundesverordnung H

Vorschrift H der Bundesverordnung regelt die Besonderheiten der MRR. Diese Verordnung legt Beschränkungen für bestimmte Arten von Anlagen und Anforderungen für verschiedene Klassen von Darlehen fest. Darüber hinaus wird eine neue Methode zur Berechnung der Risikoaktiva gemäß MRR vorgestellt. Dieser neue Ansatz erhöht die Risikosensitivität der Kapitalanforderungen.

Die Vorschrift H schreibt auch die Verwendung anderer Kreditwürdigkeitsmaßstäbe als die üblicherweise verwendeten Kreditrisikoratings vor. Die überarbeiteten Kreditstandards gelten für Staatsschulden, öffentliche Stellen, Verwahrstellen und Verbriefungspositionen und zielen darauf ab, eine solide Risikostruktur für diese Arten von Forderungen zu schaffen. Banken, die sich zur Risikomessung auf ungenaue Kreditratings für Derivate verlassen, waren ein wesentlicher Faktor in der Finanzkrise 2008. (Für verwandte Lektüre siehe "Die Krise 2007/08 im Rückblick".)

Die Verordnung H sieht ferner eine günstigere Kapitalbehandlung für Credit Swaps und andere Derivate vor, die über zentralisierte Swap-Abwicklungsfazilitäten abgewickelt werden. Dieser Anreiz ermutigt die Banken, im Gegensatz zum traditionellen außerbörslichen Handel das zentrale Clearing zu nutzen. Durch zentrales Clearing kann das Kontrahentenrisiko verringert und gleichzeitig die allgemeine Transparenz des Swap-Handelsmarkts erhöht werden.

Swap-Vereinbarungen und Gegenparteien

Swap-Abwicklungsfazilitäten verlagern den Handel mit Derivaten von den traditionellen außerbörslichen Märkten zu einer zentralisierten Börse. Beim zentralen Clearing ist die Börse im Wesentlichen die Gegenpartei eines Swap-Handels. Wenn eine Gegenpartei einer Swap-Vereinbarung ausfällt, wird die Vereinbarung durch den Austausch ohne Ausfall garantiert. Dies begrenzt die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Ausfalls der Gegenpartei. Die American International Group (AIG) war als Gegenpartei für viele Swap-Vereinbarungen ausgefallen, was eine weitere Hauptursache für die Finanzkrise von 2008 war. AIG brauchte eine massive Rettungsaktion der Regierung, um nicht unterzugehen. Dies betonte die Notwendigkeit, ein zentrales Clearing für Swap-Geschäfte zu schaffen.

Dodd-Frank wirkte sich auch auf die MRR aus. Mit der Collins-Novelle von Dodd-Frank wurden Mindestanforderungen an das risikobasierte Kapital und die Hebelwirkung für bundesweit versicherte Depotbanken, deren Holdinggesellschaften und Nichtbank-Finanzinstitute festgelegt, die von der Federal Reserve beaufsichtigt werden. Ähnlich wie in Vorschrift H forderte Dodd-Frank auch die Entfernung jeglicher Verweise auf externe Ratings und deren Ersetzung durch angemessene Bonitätsstandards.

(Siehe "Was ist die Mindesteigenkapitalquote, die nach Basel III erreicht werden muss?")

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