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Artikel 144

Makler : Artikel 144
Was ist Regel 144?

Regel 144 ist eine Vorschrift der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission), die die Bedingungen festlegt, unter denen eingeschränkte, nicht registrierte und kontrollierte Wertpapiere verkauft oder weiterverkauft werden können. Regel 144 sieht eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen für den Verkauf der Wertpapiere über öffentliche Märkte vor, wenn eine Reihe spezifischer Bedingungen erfüllt sind. Die Verordnung gilt für alle Arten von Verkäufern sowie für Emittenten von Wertpapieren, Zeichnern und Händlern.

Regel 144 erklärt

Regel 144 regelt Transaktionen mit eingeschränkten, nicht registrierten und kontrollierten Wertpapieren. Diese Art von Wertpapieren wird in der Regel bei nicht registrierten, privaten Verkäufen erworben oder ist eine beherrschende Beteiligung an einem Emittenten. Anleger können beschränkte Wertpapiere durch Privatplatzierungen oder andere Aktienoptionspläne erwerben, die den Mitarbeitern eines Unternehmens angeboten werden. Die SEC untersagt den Weiterverkauf von nicht zugelassenen, nicht eingetragenen und kontrollierten Wertpapieren, es sei denn, sie sind vor ihrem Verkauf bei der SEC registriert oder sie sind von den Registrierungsanforderungen befreit, wenn fünf spezifische Bedingungen erfüllt sind.

Fünf Bedingungen für den Weiterverkauf von Wertpapieren nach Regel 144

Es müssen fünf Bedingungen erfüllt sein, damit eingeschränkte, nicht registrierte und kontrollierte Wertpapiere verkauft oder weiterverkauft werden. Zunächst muss die vorgeschriebene Haltedauer eingehalten werden. Für eine Aktiengesellschaft beträgt die Haltedauer sechs Monate und beginnt mit dem Datum, an dem ein Inhaber Wertpapiere gekauft und vollständig bezahlt hat. Für ein Unternehmen, das keine Anmeldung bei der SEC vornehmen muss, beträgt die Haltedauer ein Jahr. Die Mindesthaltbarkeitsdauer gilt hauptsächlich für eingeschränkte Wertpapiere, während der Weiterverkauf von Kontrollpapieren den anderen Anforderungen gemäß Regel 144 unterliegt.

Zweitens müssen den Anlegern angemessene aktuelle öffentliche Informationen über ein Unternehmen zur Verfügung stehen, einschließlich historischer Abschlüsse, Informationen über leitende Angestellte und Direktoren sowie eine Unternehmensbeschreibung. Drittens, wenn eine verkaufende Partei eine Tochtergesellschaft eines Unternehmens ist, kann sie während eines Zeitraums von drei Monaten nicht mehr als 1% der insgesamt ausstehenden Aktien weiterverkaufen. Wenn die Aktien eines Unternehmens an einer Börse notiert sind, kann nur der größere Teil von 1% der insgesamt ausstehenden Aktien oder der Durchschnitt des vorherigen Handelsvolumens von vier Wochen verkauft werden. Für außerbörslich gehandelte Aktien gilt nur die 1% -Regel.

Viertens müssen alle normalen Handelsbedingungen, die für einen Handel gelten, erfüllt sein. Insbesondere können Broker keine Kaufaufträge anfordern und dürfen keine Provisionen erhalten, die über ihre normalen Preise hinausgehen. Schließlich verlangt die SEC von einem verbundenen Verkäufer, eine geplante Verkaufsmitteilung einzureichen, wenn der Verkaufswert in einem Zeitraum von drei Monaten 50.000 USD übersteigt oder wenn mehr als 5.000 Aktien zum Verkauf angeboten werden.

Wenn der Verkäufer nicht mit dem Unternehmen verbunden ist, das die Aktien ausgegeben hat und die Wertpapiere seit mehr als einem Jahr besitzt, muss der Verkäufer keine der fünf Bedingungen erfüllen und kann die Wertpapiere ohne Einschränkungen verkaufen. Nicht verbundene Parteien können ihre Wertpapiere auch verkaufen, wenn sie sie weniger als ein Jahr, jedoch länger als sechs Monate halten, sofern die derzeitige Informationspflicht für die Öffentlichkeit erfüllt ist.

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