Musawamah
DEFINITION VON MUSAWAMAMusawamah ist ein islamischer Finanzbegriff, der einen Verkauf beschreibt, bei dem der Verkäufer nicht verpflichtet ist, einem Käufer den Preis mitzuteilen, den der Verkäufer für die Herstellung oder den Erhalt der Ware oder Dienstleistung gezahlt hat. Es gibt Regeln in Bezug auf das Gute oder den Dienst, die erfüllt sein müssen, damit Musawamah als Verhandlungsmethode verwendet werden kann. Die Regeln müssen erfüllt sein, damit die Transaktion der Scharia entspricht. Bankgeschäfte oder andere Transaktionen, die nach islamischen Regeln getätigt werden, müssen der Scharia entsprechen.
Musawamah aufschlüsseln
Musawamah beschreibt eine Transaktion, bei der der Kaufpreis eines Basiswerts oder einer Dienstleistung dem Käufer nicht bekannt gegeben wird. Dies unterscheidet sich von Murabaha, wo ein Käufer die Kosten des zugrunde liegenden Vermögenswerts kennt. Da der Verkäufer nicht verpflichtet ist, dem Käufer die Kosten für die Erlangung oder Herstellung der zum Verkauf stehenden Ware offenzulegen, bleibt der vereinbarte Verkaufspreis den Verhandlungsbefugnissen des Verkäufers und des Käufers überlassen. Um der Scharia zu entsprechen, gibt es viele Einschränkungen für eine Musawamah, einschließlich:
- Der zugrunde liegende Vermögenswert muss zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden und im Besitz des Verkäufers sein.
- Der Verkauf muss unverzüglich erfolgen, zukünftige Verkaufstermine sind ungültig.
- Der Vermögenswert muss von Wert und verwendbar sein.