Sterbegeld
Was ist ein Sterbegeld?Eine Sterbegeldleistung ist eine Auszahlung an den Begünstigten einer Lebensversicherung, einer Rente oder einer Rente, wenn der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte stirbt. Bei Lebensversicherungen erhalten benannte Leistungsempfänger das Sterbegeld als Pauschale und sind nicht einkommensteuerpflichtig.
Eine Sterbegeldleistung kann ein Prozentsatz der Rente des Anspruchsberechtigten sein. Zum Beispiel kann ein Begünstigter Anspruch auf 65 Prozent der monatlichen Rente des Berechtigten zum Zeitpunkt des Todes des Berechtigten haben. Alternativ kann eine Sterbegeldzahlung eine große Pauschale aus einer Lebensversicherung sein. Die Höhe und Struktur der Auszahlung einer Renten- oder Lebensversicherung - auch als Hinterbliebenenrente bezeichnet - richtet sich nach der Art des Vertrags, über den der Gläubiger zum Zeitpunkt des Todes verfügte.
[Wichtig: Obwohl nicht einkommensteuerpflichtig, können Sterbegeldleistungen aus Lebensversicherungen der Nachlasssteuer unterliegen.]
Wie ein Sterbegeld funktioniert
Personen, die im Rahmen einer Lebensversicherung, einer Rente oder eines anderen Rentenversicherungsprodukts, das eine Sterbegeldleistung erbringt, versichert sind, schließen zum Zeitpunkt des Antrags einen Vertrag mit einem Lebensversicherungsträger ab. Im Rahmen eines Versicherungsvertrages wird eine Sterbegeld- oder Hinterbliebenenleistung an den aufgeführten Begünstigten gezahlt, sofern die Prämien zu Lebzeiten des Versicherten oder des Leistungsempfängers gezahlt werden. Die Leistungsempfänger haben die Möglichkeit, den Erlös aus der Sterbegeldzahlung entweder in Form eines Pauschalbetrags oder als Fortsetzung der monatlichen oder jährlichen Zahlungen zu erhalten.
Empfänger von Lebensversicherungspolicen erhalten die Sterbegeldzahlung frei von der normalen Einkommenssteuer, während Rentenempfänger Einkommens- oder Kapitalertragssteuern auf die erhaltenen Sterbegeldleistungen entrichten können. In beiden Fällen vermeiden die durch Lebensversicherungen oder Todesfallrenten gezahlten Einnahmen den umständlichen, oft kostspieligen Prozess der Nachlassuntersuchung, der letztendlich zu rechtzeitigen Zahlungen an die Hinterbliebenen führt.
Die zentralen Thesen
- Eine Sterbegeldleistung ist eine Auszahlung an den Begünstigten einer Lebensversicherung, einer Rente oder einer Rente, wenn der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte stirbt.
- Todesfallversicherungsansprüche sind dem Versicherer mit dem Nachweis des Todesfalls und des Versicherungsschutzes des Verstorbenen vorzulegen.
- Empfänger von Lebensversicherungspolicen erhalten die Sterbegeldzahlung frei von der normalen Einkommenssteuer, während Rentenempfänger Einkommens- oder Kapitalertragssteuern auf die erhaltenen Sterbegeldleistungen entrichten können.
Todesfallleistungsansprüche
Nach dem Tod einer versicherten Person oder eines Rentenempfängers ist es unkompliziert, eine Sterbegeldzahlung aus einer Lebensversicherung, einer Rente oder einer Rente zu erhalten.
Die Begünstigten müssen zunächst wissen, welche Lebensversicherungsgesellschaft über die Police oder die Rente des Verstorbenen verfügt. Versicherungsinformationen werden nicht in einer nationalen Versicherungsdatenbank oder an einem anderen zentralen Ort gespeichert. Stattdessen ist jeder Versicherte dafür verantwortlich, die Versicherungspolice oder die Renteninformationen an die Begünstigten weiterzugeben. Sobald die Versicherungsgesellschaft identifiziert ist, müssen die Begünstigten ein Todesfallformular ausfüllen, in dem die Versicherungsnummer, der Name, die Sozialversicherungsnummer und das Sterbedatum des Versicherten sowie die Zahlungspräferenzen für den Erlös der Sterbegeldzahlung angegeben sind.
Todesfallformulare werden bei jeder Versicherungsgesellschaft eingereicht, bei der der Versicherte oder der Gläubiger eine Police abgeschlossen hat, zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Wenn mehrere Begünstigte oder Hinterbliebene in einer Police oder Rente aufgeführt sind, muss jede Person ein Todesfallformular ausfüllen, um die entsprechende Sterbegeldleistung zu erhalten.
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