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Vorschrift B

Makler : Vorschrift B
Was ist Vorschrift B?

Vorschrift B soll verhindern, dass Antragsteller bei einem Kreditgeschäft diskriminiert werden. Vorschrift B beschreibt die Regeln, die Kreditgeber bei der Erlangung und Verarbeitung von Kreditinformationen einhalten müssen. Es ist Kreditgebern untersagt, nach Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität oder Familienstand zu diskriminieren.

Regelung verstehen B

Alle Kreditgeber sind verpflichtet, bei der Kreditvergabe an Kreditnehmer die Bestimmungen von Regel B einzuhalten. Mit der Verordnung B wird das Gesetz über Chancengleichheit (ECOA) umgesetzt, das vom Büro für den finanziellen Verbraucherschutz (CPFB) reguliert und durchgesetzt wird. Der ECOA wurde erlassen, um sicherzustellen, dass Finanzinstitute und Firmen, die sich mit Kreditverlängerungen befassen, allen kreditwürdigen Kunden gleichermaßen Kredite zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass keine Funktion verwendet werden kann, die nichts mit Verbraucherkrediten zu tun hat, um zu beurteilen, ob ein Kunde für einen Kredit zugelassen ist.

Gläubiger, die Regel B nicht einhalten, werden für Strafschadenersatz in Höhe von bis zu 10.000 USD in Einzelklagen haftbar gemacht. Für Sammelklagen könnte dem Gläubiger eine Strafe in Höhe von weniger als 500.000 USD oder 1% des Nettovermögens des Gläubigers auferlegt werden.

Vorschrift B deckt die Handlungen eines Gläubigers vor, während und nach einem Kreditgeschäft ab. Das CFPB listet Kreditgeschäfte und Aspekte von Kreditgeschäften auf, darunter Verbraucherkredite, Geschäftskredite, Hypotheken, offene Kredite, Refinanzierungen, Kreditanträge, Informationspflichten, Bonitätsstandards, Untersuchungsverfahren sowie Widerruf oder Kündigung von Krediten.

Bei Kreditgeschäften kann ein Gläubiger nicht diskriminieren:

  • Auf der Grundlage der Rasse, des Familienstands, der Nationalität, des Geschlechts, des Alters oder der Religion des Antragstellers
  • Gegen einen Antragsteller, dessen Einkommen aus einem öffentlichen Hilfsprogramm stammt
  • Gegen einen Antragsteller, der nach Treu und Glauben seine Rechte aus dem Verbraucherkreditschutzgesetz ausgeübt hat

Gemäß Bestimmung B müssen die Kreditgeber den abgelehnten Antragstellern innerhalb von 30 Tagen nach Eingang ihres vollständigen Antrags eine mündliche oder schriftliche Ablehnung mitteilen. In der Mitteilung muss erläutert werden, warum der Antragsteller abgelehnt wurde, oder es müssen Anweisungen gegeben werden, wie der Antragsteller diese Informationen anfordern kann. Die Ehegatten von verheirateten Antragstellern, die abgelehnt wurden, haben ebenfalls das Recht auf diese Informationen. Die Informationen, die den Antragstellern zur Verfügung gestellt werden, warum sie abgelehnt wurden, helfen ihnen, konstruktive Schritte zu unternehmen, um ihre Kreditwürdigkeit auf ein akzeptables Niveau anzuheben oder fehlerhafte Informationen zu korrigieren, die von den Antragstellern verwendet wurden Kreditgeber bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers.

Besondere Überlegungen

Gemäß Vorschrift B kann ein Kreditgeber zwar keine Informationen über das Geschlecht, die nationale Herkunft, die Hautfarbe usw. eines Antragstellers anfordern, es gibt jedoch bestimmte Zeiten, in denen solche Informationen vom Antragsteller gesammelt werden können. Zum Beispiel werden bei einem Antragsteller, der seine Wohnung als Sicherheit hinterlegt, zusätzliche Informationen gesammelt, um die Einhaltung zu überwachen.

Die zentralen Thesen

  • Alle Kreditgeber müssen die Bestimmungen von Regel B einhalten, die die Antragsteller vor Diskriminierung schützen.
  • Die Bestimmung B schreibt vor, dass die Kreditgeber eine Ablehnung des Antrags innerhalb von 30 Tagen nach Eingang ihres vollständigen Antrags mitteilen müssen, warum der Antrag abgelehnt wurde.
  • Gläubiger, die Regel B nicht einhalten, werden mit einem Strafschaden belegt.

Das Alter eines Antragstellers kann auch beantragt werden, wenn sich herausstellt, dass er nicht in der Lage ist, einen Vertrag rechtsgültig zu unterzeichnen. Die Anzahl der Kinder, ihr Alter und die finanziellen Verpflichtungen des Kreditnehmers in Bezug auf die Kinder sind Informationen, die von den Gläubigern erhoben werden können. Der Familienstand ist auch erforderlich, wenn der Antragsteller in einem Staat mit gemeinschaftlichem Eigentum wohnt.

Ein Gläubiger kann vom Ehegatten eines Darlehensbewerbers nur Informationen anfordern, wenn:

  • Der Ehegatte darf das Konto nutzen
  • Der Ehegatte haftet vertraglich für das Konto
  • Der Antragsteller stützt sich auf das Einkommen des Ehepartners als Grundlage für die Rückzahlung des beantragten Kredits
  • Der Antragsteller wohnt in einem Staat mit Gemeinschaftseigentum oder stützt sich auf ein in einem solchen Staat gelegenes Eigentum als Grundlage für die Rückzahlung des beantragten Kredits
  • Der Antragsteller stützt sich auf Unterhaltszahlungen, Unterhaltszahlungen für Kinder oder separate Unterhaltszahlungen eines Ehepartners oder ehemaligen Ehepartners als Grundlage für die Rückzahlung des beantragten Kredits
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