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Kann jemand angeklagt werden, um böswillige Kommentare online zu veröffentlichen?

algorithmischer Handel : Kann jemand angeklagt werden, um böswillige Kommentare online zu veröffentlichen?

Die Nutzung sozialer Medien für die Kommunikation ist in den letzten Jahren explodiert. Vieles, was Leute auf Websites wie Facebook, Twitter und anderen posten, ist negativ und sogar gemein und kann manchmal das Ansehen anderer schädigen.

Das Posten von etwas Negativem oder Gemeinem ist nicht illegal oder Gegenstand einer Klage an sich. Die Frage, ob Sie wegen negativer Kommentare, die Sie in den sozialen Medien veröffentlichen, angeklagt werden können, hängt jedoch davon ab, ob Ihre Worte eine Diffamierung darstellen.

Gegen Diffamierung kann mit einer Dachrichtlinie für Ihr Vermögen gesorgt werden.

Diffamierung

Verleumdung bedeutet, etwas über jemanden zu schreiben oder zu sagen, das dessen Ruf schädigt. Rundfunkveranstalter schützen sich oft mit einer Versicherung des wörtlichen Rundfunkveranstalters dagegen. Um definiert zu werden, muss eine Aussage als wahr, aber in der Tat unwahr dargestellt werden. Es darf auch nicht der Immunität unterworfen sein, wie es beispielsweise bei einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens (siehe dazu weiter unten) und unter bestimmten anderen Umständen der Fall sein kann.

Es gibt zwei Arten der Verleumdung: Verleumdung (schriftliche oder veröffentlichte Verleumdung) und Verleumdung (gesprochene Verleumdung). Verleumdung in Bezug auf soziale Medien wird als Verleumdung angesehen, da die Erklärung veröffentlicht oder veröffentlicht wird, häufig mit dem Namen des Opfers im Anhang.

Die zwei Formen der Verteidigung

Die beste Verteidigung gegen eine Verleumdungsklage auf der Grundlage von Kommentaren, die Sie online abgeben, ist, dass das, was Sie gepostet haben, wahr ist. Wenn Ihre Aussage nachweislich wahr ist, sind Sie vom Haken. Es kann jedoch zeitaufwändig und teuer sein, die Wahrheit zu beweisen.

Wenn Sie jedoch nachweisen können, dass Ihre veröffentlichten Kommentare lediglich Ihre Meinung und keine angebliche Tatsachenfeststellung sind, reicht dies aus, um eine Klage wegen Verleumdung abzuweisen und Zivilschäden zu vermeiden.

Meinung - wie Wahrheit - ist nicht immer leicht zu beweisen. Das Sagen von „Ich denke“ oder „Es ist meine Meinung, dass…“ nicht ausreicht, um zu beweisen, dass eine Aussage eine Meinung ist. Wenn in Ihrem Online-Post beispielsweise steht: "Ich glaube, mein Nachbar hat seine Frau getötet", hört sich das nach einer Meinung an. Aber die Tatsache, dass Sie Ihren Nachbarn kennen und die Leser glauben, dass Sie Kenntnisse über die Situation haben, verwandelt diese Aussage in eine potenziell überprüfbare Tatsache.

Der Statement-of-Verifiable-Fact-Test

Die Trennung Ihrer Meinung von einer nachprüfbaren Tatsache ist der Schlüssel zur Verteidigung gegen Diffamierung (Verleumdung). Der Kontext wird immer wichtiger.

Wenn Sie einen Kommentar schreiben, der besagt: "Dieser Typ ist ein Verlierer", haben Sie eine Erklärung abgegeben, die auf die eine oder andere Weise nicht überprüfbar ist. Es ist einfach Ihre Meinung, dass der Gegenstand Ihres Kommentars eine Person von geringem sozialen Ansehen ist.

Wenn Sie jedoch schreiben: "Dieser Mann hat noch nie eine Stelle bekleidet", sollten Sie wissen, dass er noch nie angestellt war, oder Sie befinden sich am Ende einer Diffamierungsklage.

In Bezug auf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Politiker und hochrangige Personen) können Sie nicht wegen negativer Kommentare verklagen, es sei denn, sie können "tatsächliche Bosheit" beweisen, dh wissentlich falsche Aussagen treffen oder mit rücksichtsloser Missachtung der Wahrheit oder Falschheit Ihrer Angaben handeln Aussagen.

Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens müssen die „tatsächliche Bosheit“ nur dann erfüllen, wenn sich die Diffamierung auf die konkrete Ursache oder Tätigkeit bezieht, mit der sie befasst sind.

Es gibt zwei Arten von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens: Die erste Art umfasst Personen mit Macht und Einfluss, wie den Präsidenten der USA, Kongressmitglieder, Profisportler, Filmstars und andere, deren Namen bekannt sind. Sie gelten als Allzweck-Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Die zweite Art von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind Personen, die normalerweise als Privatpersonen gelten, außer für bestimmte Anlässe oder Aktivitäten, an denen sie freiwillig teilnehmen. Diese Gruppe wird als öffentlich-rechtliche Personen mit beschränktem Verwendungszweck bezeichnet.

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