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Welche Angaben muss mein Arbeitgeber zu meinem 401 (k) -Plan machen?

Banking : Welche Angaben muss mein Arbeitgeber zu meinem 401 (k) -Plan machen?

Jeder Arbeitgeber, der einen 401 (k) -Plan anbietet, muss jedem Planteilnehmer kostenlos eine Kopie der zusammenfassenden Planbeschreibung, eine Kopie des zusammenfassenden Jahresberichts und einen Jahresabschluss des Teilnehmerkontos zur Verfügung stellen. Darüber hinaus hat jeder Teilnehmer das Recht, schriftlich eine Reihe weiterer Informationen über den 401 (k) -Plan, seine Sponsoren und sein Management anzufordern.

Obwohl kein Prospekt erforderlich ist, geben viele 401 (k) -Plananbieter einen Prospekt für jeden im Plan angebotenen Fonds heraus. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen Prospekt über die eigenen Aktien des Arbeitgebers vorzulegen, wenn er in seinem Plan angeboten wird.

Zusammenfassung Plan Beschreibung

Die zusammenfassende Planbeschreibung (SPD) wird vom US-Arbeitsministerium als Dokument definiert, das "die wichtigsten Fakten enthält, die sie über ihre Alters- und Krankenversicherungspläne wissen müssen, einschließlich Planregeln, Finanzinformationen und Unterlagen zur Operation und Verwaltung des Plans. "

Die SPD-Anforderung ist für alle Pensionspläne erforderlich, die unter das Gesetz zur Sicherung des Renteneinkommens (ERISA) fallen. Innerhalb des Plans muss der Versorger die Anspruchsvoraussetzungen für die Mitarbeiter offenlegen, wie die Leistungen berechnet werden, Ausübungspläne und Einzelheiten darüber, wie Leistungsansprüche geltend gemacht werden. Wenn sich ein 401 (k) -Plan ändert, muss der Arbeitgeber allen Teilnehmern eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen vorlegen, in der die Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Plan aufgeführt sind.

Zusammenfassender Geschäftsbericht

Zusammenfassende Jahresberichte werden beim Arbeitsministerium eingereicht und enthalten finanzielle Informationen über das Vermögen des 401 (k) -Plans. Diese Berichte werden häufig als "5500-Berichte" bezeichnet, da sie auf dem Regierungsformular 5500 eingereicht werden.

Andere Informationen

Jeder Mitarbeiter hat das Recht, auf schriftliche Anfrage an den 401 (k) -Planadministrator die folgenden Berichte oder Informationen des Arbeitgebers einzureichen:

- Eine weitere Kopie der zusammenfassenden Planbeschreibung, des zusammenfassenden Jahresberichts oder eine vollständige Kopie des Jahresberichts in seiner Gesamtheit.

- Kopien aller vom 401 (k) -Plan beim Arbeitsministerium eingereichten Dokumente, einschließlich Versicherungsverträgen, Tarifverträgen und Planbeschreibungen.

- Eine vollständige Liste der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die den 401 (k) -Plan unterstützen, einschließlich Adressen. Der Planverwalter hat das Recht, für die Kopien dieser Informationen einen angemessenen Betrag in Rechnung zu stellen.

- Wenn sich der Arbeitgeber dafür entscheidet, seine Mitarbeiter automatisch in einen 401 (k) -Plan einzuschreiben, muss der Arbeitgeber außerdem eine Beschreibung des automatischen Einschreibungsprozesses und der Rechte des Teilnehmers vorlegen.

Rückgriff auf fehlende Informationen

Wenn ein 401 (k) -Plan-Teilnehmer keine der erforderlichen Informationen vom Planverwalter erhalten kann, können Kopien auch auf schriftliche Anfrage bei der EBSA (Employee Benefits Security Administration) des Arbeitsministeriums angefordert werden. Den Teilnehmern wird eine "nominelle Kopiergebühr" für den Dienst berechnet.

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