Obligatorisch rückzahlbare Anteile
Was sind obligatorisch rückzahlbare Anteile?Obligatorisch rückzahlbare Anteile sind Anteile, die im Besitz einer natürlichen oder juristischen Person sind und zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach einem bestimmten Ereignis gegen Bargeld oder ein anderes derartiges Vermögen zurückgenommen werden müssen. Im Wesentlichen handelt es sich um Aktien mit einer eingebauten "Call" -Option, die der Emittent der Aktien zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft ausüben wird. Obligatorisch rückzahlbare Aktien werden von Arbeitgebern häufig als eine Art Ausgleichskicker für die Arbeitnehmer ausgegeben. In diesem Zusammenhang verlangt der Arbeitgeber in der Regel von den Arbeitnehmern, diese Aktien gegen Bargeld oder Anleihen einzutauschen, und bringt die Rücknahmepflicht bestimmten vorgeschriebenen Ereignissen oder Fristen bei.
AUFSCHLUSS Verpflichtend rückzahlbare Anteile
Ein Beispiel für eine Situation, in der ein Arbeitgeber zwingend rückzahlbare Aktien ausgeben würde, wäre der Fall, dass ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Der Arbeitgeber übt seine "Call" -Option auf diese Aktien aus und zwingt den ausscheidenden Mitarbeiter, seine Unternehmensaktien zurückzuverkaufen. Ein Arbeitgeber kann dies in einer Situation tun, in der die Aktien beschränkt sind und viel Geld zur Verfügung stehen, oder wenn es sich um ein nahestehendes Unternehmen mit relativ wenigen Aktien im Streubesitz handelt.
In der Vergangenheit gab es Unregelmäßigkeiten und Unklarheiten, wie der Emittent von zwingend rückzahlbaren Anteilen diese in seinen Büchern ausweisen sollte. 2009 gaben die Securities and Exchange Commission und anschließend das Financial Accounting Standards Board Aktualisierungen heraus, die einen strengeren Rahmen für die Bilanzierung von zwingend rückzahlbaren Anteilen vorsehen
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