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Messen Unternehmen ihre Fremdkapitalkosten mit Steuererklärungen vor oder nach Steuern?

algorithmischer Handel : Messen Unternehmen ihre Fremdkapitalkosten mit Steuererklärungen vor oder nach Steuern?

Die Fremdkapitalkosten lassen sich am einfachsten als die Zinsbelastung der Fremdkapitalgeber definieren. Beim Vergleich ähnlicher Fremdkapitalquellen ist diese Definition der Kosten hilfreich, um festzustellen, welche Quelle die geringsten Kosten verursacht.

Angenommen, zwei verschiedene Banken bieten ansonsten identische Geschäftskredite zu Zinssätzen von 4% bzw. 6% an. Mit der Definition der Kapitalkosten vor Steuern wird deutlich, dass der erste Kredit aufgrund seines niedrigeren Zinssatzes die billigere Option ist.

Abhängig vom Berechnungskontext untersuchen Unternehmen jedoch häufig die Fremdkapitalkosten nach Steuern, um die Auswirkungen auf das Budget genauer abzuschätzen. Zahlungen auf Fremdkapitalzinsen sind normalerweise steuerlich absetzbar, sodass der Erwerb von Fremdkapitalfinanzierungen die Gesamtsteuerbelastung eines Unternehmens tatsächlich senken kann.

Die häufigste Anwendung dieser Methode ist die Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC). Die WACC-Formel wird von Unternehmen verwendet, um die durchschnittlichen Kosten pro Dollar für das gesamte Fremd- und Eigenkapital zu ermitteln, wobei der Anteil der einzelnen Quellen am Gesamtkapital berücksichtigt wird. In der WACC-Formel werden die Fremdkapitalkosten mit berechnet

Fremdkapitalkosten = R ∗ (1 - T) wobei: R = der ZinssatzT = der Körperschaftsteuersatz \ begin {align} & \ text {Fremdkapitalkosten} = R * \ left (1 - T \ right) \ \ & \ textbf {wobei:} \\ & R = \ text {Der Zinssatz} \\ & T = \ text {Der Körperschaftsteuersatz} \\ \ end {ausgerichtet} Fremdkapitalkosten = R ∗ (1 − T) Dabei gilt: R = Der ZinssatzT = Der Körperschaftsteuersatz

Durch Multiplikation der Vorsteuerkosten der Schulden (dargestellt durch den Zinssatz) mit der Umkehrung des Steuersatzes ergibt diese Formel ein realistischeres Bild der Ausgaben, die für die Finanzierung von Operationen mit Schulden erforderlich sind.

Angenommen, der Körperschaftsteuersatz beträgt im obigen Beispiel 30%. Das erste Darlehen weist einen Kapitalkostensatz nach Steuern von 0, 04 * (1 - 0, 3) oder 2, 8% auf. Das zweite Darlehen hat einen Nachsteueraufwand von 0, 06 * (1 - 0, 3) oder 4, 2%. Die Berechnung nach Steuern hat natürlich keinen Einfluss auf die ursprüngliche Entscheidung, das erste Darlehen aufzunehmen, da dies nach wie vor die günstigste Option ist. Beim Vergleich der Kreditkosten mit den Eigenkapitalkosten kann jedoch die Berücksichtigung des Steuersatzes einen großen Unterschied ausmachen.

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