Plan Administrator
Was ist ein Planverwalter?Ein Planverwalter ist die Person oder Firma, die für die Verwaltung einer Pensionskasse oder eines Pensionsplans im Namen ihrer Teilnehmer und Begünstigten verantwortlich ist. Der Planverwalter hat sicherzustellen, dass die Gelder ordnungsgemäß eingezogen und an alle qualifizierten Teilnehmer verteilt werden.
In Bezug auf die Treuepflicht hat der Planverwalter die Pflicht, im Interesse der Teilnehmer des Plans zu handeln, nicht im Interesse des Unternehmens, das sie beschäftigt. Der Administrator ist in der Regel jedoch nicht immer ein Fremdunternehmer, kein Mitarbeiter.
Den Pensionsplanverwalter verstehen
Ein Planverwalter trifft möglicherweise keine Anlageentscheidungen für einen Fonds, kann jedoch sicherstellen, dass das dazu beigetragene Geld gemäß den festgelegten Zielen korrekt angelegt wird.
Die zentralen Thesen
- Der Planverwalter verwaltet die laufenden Geschäfte einer Pensionskasse oder einer Pensionskasse.
- Der Administrator ist in der Regel ein externer Auftragnehmer mit speziellen Fähigkeiten und Kenntnissen der Vorschriften für solche Fonds.
- Der Administrator trifft keine Anlageentscheidungen.
Kurz gesagt, der Administrator verwaltet den laufenden Betrieb eines betrieblichen Altersvorsorge- oder Pensionsfondsplans. Insbesondere stellt der Planverwalter sicher, dass das Geld ordnungsgemäß in den Fonds eingezahlt wird, dass die richtigen Entscheidungen zur Vermögensallokation getroffen werden und dass die Auszahlungen unverzüglich an die Begünstigten verteilt werden.
Zu den Hauptaufgaben des Administrators gehören:
- Aufnahme von Mitarbeitern in die Pensionskasse
- Berechnung des Anspruchs eines Planempfängers
- Richtige planmäßige Zahlungen an die Begünstigten
- Sicherstellen, dass alle Plandaten korrekt sind und den Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden
- Auszahlung von Rentenleistungen an ehemalige Ehegatten von Leistungsempfängern gemäß Gerichtsurteilen und Vorschriften
- Beantwortung von Fragen, Bedenken und Beschwerden der Begünstigten
Outsourcing des Auftrags
Aus Gründen der Einfachheit und Kostenersparnis kann ein kleiner Arbeitgeber die Planverwaltungsaufgaben des Unternehmens intern übernehmen.
Die meisten Unternehmen lagern die Aufgaben des Planverwalters lieber aus.
Mit zunehmender Mitarbeiterzahl wird die Aufgabe jedoch zeitaufwändiger und komplexer. Es lohnt sich für den Arbeitgeber, einen Fachmann als Planverwalter einzustellen.
Darüber hinaus verfügen professionelle Planverwalter über Kenntnisse der Gesetze und Vorschriften, die Altersvorsorge- und Pensionsprogramme regeln. Beispielsweise müssen Vorsorgepläne dem Vorsorgegesetz (PBA) entsprechen
Die von einem Planverwalter erhobenen Gebühren können vom Arbeitgeber oder von den Teilnehmern des Fonds gezahlt oder geteilt werden.
Delegieren der Investitionsentscheidungen
Ein Unternehmen oder ein Planverwalter delegiert die Verantwortung für die Geldanlage in den Fonds an professionelle Investmentgesellschaften.
Ein Pensionsplanverwalter kann einige oder alle Zuständigkeiten für den Fonds an einen oder mehrere Dienstleister delegieren. Bei den Dienstleistern kann es sich um Versicherungs- oder Treuhandunternehmen, Mitarbeiter des Verwalters oder Vorsorgespezialisten handeln, die mit bestimmten Aspekten des Planmanagements betraut sind. Dies können Versicherungsmathematiker, Wirtschaftsprüfer, Pensionsberater, Anlageverwalter, Fondsverwahrer oder Makler sein.
Diese Dienstleister unterliegen unabhängig davon, ob sie Angestellte des Administrators oder Dritte sind, der gleichen Sorgfaltspflicht wie der Administrator.
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