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Non-Client Order

Makler : Non-Client Order
DEFINITION VON AUSSERKUNDIGEN AUFTRÄGEN

Eine Nicht-Kundenbestellung ist eine Bestellung in einem Austausch, die von einer teilnehmenden Firma oder im Namen von sich selbst oder im Namen eines Partners, leitenden Angestellten, Direktors oder Angestellten der teilnehmenden Firma ausgeführt wird. Wenn eine teilnehmende Firma eine Firma ist, die berechtigt ist, an der Börse zu handeln, wird sie auch als Mitgliedsfirma bezeichnet. Die meisten Wertpapierbörsen hindern ein teilnehmendes Unternehmen und seine Mitarbeiter daran, mit denselben Wertpapieren wie ein Kunde des Teilnehmers zu handeln. Die Einschränkung soll den - wahrgenommenen oder tatsächlichen - Interessenkonflikt minimieren, der auftreten kann, wenn ein Teilnehmer oder sein Mitarbeiter mit den Kunden des Unternehmens um die Ausführung von Aufträgen konkurriert.

Ein Nicht-Kunden-Auftrag wird zugunsten eines Maklerunternehmens oder einer Investmentgesellschaft im Auftrag eines seiner Kunden ausgeführt. Während diese Aufträge zulässig sind, muss Kundenaufträgen für dieselben Wertpapiere Vorrang eingeräumt werden. Wenn ein Kunde einen Auftrag zum Kauf von 1.000 XYZ-Aktien an einen Broker sendet und das Unternehmen auch 1.000 Aktien desselben Unternehmens kaufen möchte, muss der Broker zunächst den gesamten Auftrag des Kunden ausführen, bevor er seinen eigenen auffüllt Bestellung. Darüber hinaus sollte der Kunde Anspruch auf günstigere Preise bei Ausführungen auf mehreren Preisstufen haben, die sowohl für den Kunden als auch für die teilnehmende Firma von Belang sind.

Eine Nicht-Kundenbestellung wird auch als "professionelle Bestellung" bezeichnet, und eine Kundenbestellung kann auch als "Kundenbestellung" bezeichnet werden.

BREAKING DOWN Nicht-Client-Bestellung

Wenn Aufträge zum Handel mit Wertpapieren zu einer Börse gelangen (entweder eine physische oder eine elektronische Börse), muss der Auftrag mit der Art der Kundenbezeichnung gekennzeichnet werden, die vom Handel profitiert. Da ein Broker als Agent für seine Kunden fungiert, haben Kundenaufträge Vorrang und müssen vollständig ausgeführt werden, bevor das Unternehmen auf eigene Rechnung mit demselben Wertpapier handeln kann. Wenn ein Unternehmen für sich selbst handelt, handelt es sich um eine Nicht-Kunden-Bestellung. Solche Bestellscheine werden je nach Börse mit "NC", "N" oder "Emp" gekennzeichnet, was darauf hinweist, dass es sich bei den Bestellungen um Nicht-Kunden-Bestellungen handelt.

Wenn ein Broker als Auftraggeber auftritt - das heißt, der Broker kauft oder verkauft direkt an seinen Kunden, der die andere Seite seines Geschäfts eingeht, dann muss das Geschäft auch entsprechend gekennzeichnet werden. Der Order-Vorrang für den Kunden gegenüber dem Nicht-Kunden-Order-Flow ist wichtig, um Front-Running- (Trading-Ahead-) und andere Principal-Agent-Probleme zu vermeiden, die an den Wertpapiermärkten auftreten können.

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