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Was Berater über Regel 3210 wissen müssen

Budgetierung & Einsparungen : Was Berater über Regel 3210 wissen müssen

Die FINRA-Regel 3210 (Financial Industry Regulatory Authority), die die zuvor angewandte NYSE-Regel 407 ersetzt, wurde im April 2016 von der US-Börsenaufsicht SEC genehmigt und im April 2017 eingeführt, um sicherzustellen, dass die Mitgliedsunternehmen, Broker und Berater die Vorschriften einhalten ethische Standards.

Dies bedeutet, dass sich die Regeln in der Investmentbranche geändert haben, wenn ein persönliches Interesse an neu eröffneten Konten bei Finanzinstituten angemeldet wird, bei denen Sie möglicherweise nicht beschäftigt oder registriert sind. Nach Angaben der FINRA ersetzt die neue Regel 3210 die NASD-Regel 3050, die Incorporated NYSE Rules 407 und 407A sowie die Incorporated NYSE Rule Interpretations 407/01 und 407/02. Hier ist ein Blick auf die neue Regel und was sie für Berater und Makler bedeutet.

Was sind die Anforderungen nach der neuen Regel?

Obwohl die Regel möglicherweise neu ist, gilt dies nicht für den Regulierungsstandard. Diese Regel ersetzte die Regel 3050, die von der National Association of Securities Dealers (NASD) durchgesetzt wird, sowie ähnliche Regeln an der New Yorker Börse. Die früheren Regeln bezogen sich auf Transaktionen für oder von verbundenen Personen, während die neue Regel die bestehenden Richtlinien erweitert.

Regel 3210 zielt darauf ab, Konten zu regeln, die von Beratern und Maklern bei anderen Firmen als der Mitgliedsfirma, bei der sie beschäftigt oder registriert sind, eröffnet oder eingerichtet werden. Konten, die Finanzberater und Makler bei ihrem Arbeitgeber haben, können leicht überwacht werden. Die neue Regel konzentriert sich auf externe Konten bei anderen Broker-Dealer-Unternehmen. Alle lizenzierten Mitarbeiter sind verpflichtet, Anlagekonten bei anderen Finanzinstituten anzumelden. Nach der neuen Regelung müssen Berater und Makler ihren Arbeitgeber auch schriftlich über ihre Absicht informieren, ein neues Konto zu eröffnen, und alle Konten angeben, bei denen sie ein finanzielles oder wirtschaftliches Interesse haben. (Weitere Informationen finden Sie unter: Finanzaufsichtsbehörden: Wer sie sind und was sie tun .)

Alle Mitarbeiter müssen nun ihre Absicht erklären und die vorherige schriftliche Zustimmung ihres Arbeitgebers einholen, wenn sie ein Anlagekonto bei einem anderen Finanzinstitut eröffnen oder führen möchten, bei dem Wertpapiertransaktionen stattfinden, und der Mitarbeiter ein vorteilhaftes Interesse an der Eröffnung und Führung des Kontos hat . Berater und Makler müssen ihren Arbeitgeber auch schriftlich über Konten informieren, die von verbundenen Personen bei anderen Finanzinstituten als ihrem Arbeitgeber eröffnet wurden. Assoziierte Personen sind mit dem Arbeitnehmer verwandte Personen wie Ehepartner, Kinder und andere Familienmitglieder. (Weitere Informationen finden Sie unter : Ethische Standards, die Sie von Finanzberatern erwarten sollten .)

Was bedeutet Regel 3210 für Berater und Makler?

Die neue Regel funktioniert in Kombination mit Standardverfahren zur Überprüfung und Untersuchung von Transaktionen (gemäß der bestehenden FINRA-Regel 3110). FINRA-Mitgliedsfirmen sind bereits für die Bewältigung von Interessenkonflikten in ihrem Unternehmen und die Überwachung der Konten in Übereinstimmung mit den bestehenden FINRA-Regeln verantwortlich.

Mitgliedsfirmen können jederzeit verlangen, dass Mitarbeiter Kopien der Kontodokumentation wie Transaktionsbestätigungen und Kontoauszüge vorlegen. Daher sollten Berater und Makler Aufzeichnungen über alle Kontoinformationen und Transaktionen führen.

Es sind nicht nur neu eingerichtete Konten, die unter die neue Regel fallen. Wenn ein Mitarbeiter über bestehende Konten verfügt und ein neuer Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens wird, muss er diese Konten deklarieren. Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einstellung in einem FINRA-Mitgliedsunternehmen muss der Arbeitnehmer eine schriftliche Zustimmung seines Arbeitgebers einholen, um die Konten zu führen. Der neue Mitarbeiter muss auch das Finanzinstitut, bei dem die Konten geführt werden, über seine neue Vereinigung und Beschäftigung bei der Mitgliedsfirma informieren.

(Für verwandte Lektüre siehe: DOL-Treuhandregel, erklärt ab dem 10. April 2017. )

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