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SEC Form F-6EF

Banking : SEC Form F-6EF
DEFINITION VON SEC Form F-6EF

Das SEC-Formular F-6EF ist eine Einreichung bei der Securities and Exchange Commission (SEC), die auch als Registrierungsformular für Hinterlegungsaktien bezeichnet wird und für börsennotierte ausländische Unternehmen erforderlich ist, die Aktien ihres Unternehmens als American Depository Receipts (ADRs) handeln lassen möchten. an amerikanischen Aktienmärkten. Das SEC-Formular F-6EF muss den ausländischen Namen des Emittenten, seinen ins Englische übersetzten Namen und die Kontaktinformationen für die in den USA ansässige Depotbank, die die ADRs ausstellt, enthalten.

Das Formular F-6EF ist fast identisch mit dem Formular F-6, in dem auch ADRs bei der Securities and Exchange Commission registriert werden. Der Vermerk "EF" bedeutet jedoch, dass dieses Formular beim Einreichen "automatisch wirksam" ist, was bedeutet, dass die SEC die Wertpapiere nach Eingang als registriert ansieht. Verwandte Formulare umfassen die SEC-Formulare F-6, 15, 18 und 20.

AUFGLIEDERUNG SEC Form F-6EF

Ausländische Unternehmen listen ihre Aktien in den USA häufig als ADRs auf, um eine größere Bandbreite von Investoren anzuziehen und ihren Status in der Unternehmenswelt zu verbessern. Amerikanische Börsen sind tendenziell liquider und wichtiger als andere Weltbörsen. Mit einem ADR werden die Aktien eines ausländischen Unternehmens effektiv in den USA und im Ausland gehandelt.

Das SEC-Formblatt F-6EF wird gemäß dem Securities Act von 1933 herausgegeben. Es dient zur Registrierung von börsennotierten ausländischen Unternehmen, die Aktien von American Depository Receipts (ADRs) an US-Börsen notieren möchten. Die Bezeichnung "EF" bedeutet, dass dieses Formblatt im Gegensatz zum Standard-SEC-Formblatt F-6 gemäß Regel 466 von Teil 230, das unmittelbar nach der Einreichung bei der SEC eingereicht wird, automatisch wirksam wird.

Traditionell wird das SEC-Formular F-6 zur Registrierung eines ADR verwendet. Ein Antrag der Verwahrstelle, der zuvor eine Registrierungserklärung auf Formblatt F-6 (§ 239.36) eingereicht hat, kann jedoch ein Datum und eine Uhrzeit für die Wirksamkeit einer Registrierungserklärung (einschließlich nachträglicher Änderungen) auf Formblatt F-6 und einer solchen Registrierungserklärung festlegen werden entsprechend dieser Bezeichnung wirksam. Laut SEC kann die Einreichung sofort wirksam werden ("EF"), wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Depotbank hat zuvor eine Registrierungserklärung auf Formular F-6 eingereicht, die die SEC bereits für wirksam erklärt hat, mit identischen Hinterlegungsbedingungen, mit Ausnahme der Anzahl ausländischer Wertpapiere, die ein Depotanteil darstellt, und die Depotbank bestätigt dies; und
  2. Die Bezeichnung des Datums und der Uhrzeit des Inkrafttretens ist auf der Vorderseite der Registrierungserklärung oder in etwaigen Änderungen vor dem Inkrafttreten angegeben. Eine vorab geltende Änderung, die eine ordnungsgemäß vorgenommene Benennung enthält, gilt mit Zustimmung der SEC als eingereicht.
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