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SEC Form 1-A

Banking : SEC Form 1-A
DEFINITION VON SEK Form 1-A

Das SEC-Formular 1-A ist eine Einreichung bei der Securities and Exchange Commission (SEC), die für die Registrierung bestimmter Wertpapiere erforderlich ist. Wertpapiere, die gemäß den Bestimmungen von Regulation A ausgegeben werden, müssen Anlegern eine Angebotserklärung vorlegen, die den Anforderungen von Form 1-A entspricht.

AUFGLIEDERUNG SEC Form 1-A

Formblatt 1-A ist auch als "Regulation A Offering Statement" nach dem Securities Exchange Act von 1933 bekannt.

Das Gesetz wird oft als "Wahrheit in Wertpapieren" bezeichnet. Diese Registrierungsformulare, die wesentliche Fakten enthalten sollen, müssen bei der Registrierung von Wertpapieren eines Unternehmens eingereicht werden, um wichtige Informationen preiszugeben. Dies hilft der SEC, die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen, indem von den Anlegern verlangt wird, dass sie wichtige Informationen zu den angebotenen Wertpapieren erhalten und Betrug beim Verkauf der angebotenen Wertpapiere untersagt wird.

Einschränkungen und Regeln für die Verwendung von SEC Form 1-A

Die Regeln für Form 1-A wurden im Jahr 2015 überarbeitet, damit der Kontoauszug für Angebote bis zu 50 Millionen US-Dollar verwendet werden kann. Die Aussage kann für zwei Segmente von Angeboten verwendet werden, die durch ihren Wert begrenzt sind. Für den Gesamtangebotspreis und den Gesamtverkauf von Wertpapieren, die über einen Zeitraum von 12 Monaten angeboten werden, ist Tier 1 auf 20 Mio. USD begrenzt. Tier 2 ist auf ein Wertpapierangebot von 50 Mio. USD innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten begrenzt. Diese Gesamtlimits beinhalten eine Einschränkung, dass für Tier-1-Angebote nicht mehr als 6 Mio. USD von allen verkaufenden Wertpapierinhabern angeboten werden dürfen, die verbundene Unternehmen des Emittenten sind. Das Limit für Tier 2-Angebote beträgt 15 Mio. USD für alle verkaufenden Wertpapierinhaber, die verbundene Unternehmen des Emittenten sind.

Die Einreichung von Formular 1-A kann zusätzliche Informationen als ergänzenden Teil der Einreichung enthalten. Dies kann eine Erklärung darüber beinhalten, ob die an den Underwriter zu zahlende Entschädigung von der Aufsichtsbehörde für die Finanzindustrie (FINRA) genehmigt wurde oder nicht. Die ergänzenden Informationen können auch Berichte enthalten, auf die im Angebotsrundschreiben verwiesen wird oder die vom Emittenten oder Hauptversicherer in Bezug auf das Angebot extern verwendet werden.

Wenn solche Berichte verwendet wurden, muss eine Erklärung enthalten sein, die deren tatsächliche Verwendung und Verteilung definiert. Dies muss Angaben enthalten, aus denen hervorgeht, welche Personengruppe die Berichte erhalten hat oder erhalten wird. Die Erklärung muss auch die Anzahl der an jede Klasse verteilten Exemplare enthalten. Es muss eine Erklärung zur vorgeschlagenen Verwendung der Berichte vorliegen. Die Aufsichtsbehörden können zusätzliche Informationen anfordern, um die in der Angebotserklärung enthaltenen Aussagen und sonstigen Behauptungen zu stützen.

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