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Zurückbehaltung gegen Belastung: Was ist der Unterschied?

Banking : Zurückbehaltung gegen Belastung: Was ist der Unterschied?
Zurückbehaltung gegen Belastung: Ein Überblick

Ein Pfandrecht stellt eine Geldforderung dar, die zur Sicherung der Zahlung gegen das Eigentum erhoben wird - die Begleichung einer Verpflichtung des Eigentümers des Eigentums. Eine Belastung ist ein viel weiter gefasster Begriff, der sich auf jede Art von Forderung gegen eine Immobilie bezieht. Jedes Pfandrecht ist eine Belastung, aber nicht alle Belastungen sind Pfandrechte.

Die zentralen Thesen

  • Ein Pfandrecht ist eine Geldforderung gegen ein zur Sicherung der Zahlung bestimmtes Vermögen.
  • Jedes Pfandrecht ist eine Belastung, aber das Gegenteil ist nicht immer der Fall.
  • Als Belastung gilt jede Forderung gegen ein Eigentum, nicht nur eine Forderung zur Sicherstellung der Zahlung.

Grundpfandrechte

Ein Pfandrecht ist ein gesetzliches Recht, das vom Eigentümer einer Immobilie, von einem Gesetz oder auf andere Weise von einem Gläubiger erworben wurde. Ein Pfandrecht dient dazu, eine zugrunde liegende Verpflichtung wie die Rückzahlung eines Darlehens zu garantieren. Wenn die zugrunde liegende Verpflichtung nicht erfüllt ist, kann der Gläubiger möglicherweise den Vermögenswert, der Gegenstand des Pfandrechts ist, beschlagnahmen.

Grundpfandrechte sind immer ein finanzielles Interesse. Ein Grundpfandrecht ergibt sich häufig aus einer Klage eines Gläubigers. Es gibt dem Gläubiger effektiv das Recht, das Eigentum, gegen das der Gläubiger ein Pfandrecht hat, zu verpfänden und zu verkaufen, um die ausstehende Schuld zu begleichen. Ein häufiges Beispiel: Wenn eine Person die Zahlungen für einen Autokredit nicht leistet, kann dies dazu führen, dass das finanzierende Unternehmen das Auto zurücknimmt und verkauft, um eine Zahlung zu erhalten. Grundpfandrechte können sogar das Recht einschließen, Gelder auf dem Bankkonto des Schuldners zu pfänden.

Grundpfandrechte von Steuerbehörden werden ausdrücklich als Grundpfandrechte bezeichnet. Ein Bundessteuerpfandrecht ist insofern bemerkenswert, als es Vorrang vor allen anderen Ansprüchen von Gläubigern hat.

Belastungen

Eine Belastung ist eine Forderung einer Partei, die nicht der Eigentümer ist, gegen ein Eigentum. Eine Belastung kann die Übertragbarkeit des Eigentums beeinträchtigen und dessen freie Verwendung einschränken.

Belastungen sind nicht unbedingt monetär, sondern umfassen auch Einschränkungen oder Erleichterungen bei der Nutzung von Eigentum. Belastungen können sein irgendein Interesse an der Immobilie, das den Wert oder den klaren Titel der Immobilie belastet oder mindert. Easement ist ein Immobilienkonzept, das ein Szenario definiert, in dem eine Partei das Eigentum einer anderen Partei nutzt und eine Gebühr an den Eigentümer des Eigentums als Gegenleistung für das Recht auf Erleichterung entrichtet wird. Dienstbarkeiten werden oft von öffentlichen Versorgungsunternehmen für das Recht erworben, Telefonmasten zu errichten oder Rohre entweder über oder unter Privateigentum zu verlegen. Während jedoch Gebühren an den Eigentümer gezahlt werden, können Dienstbarkeiten die Immobilienwerte negativ beeinflussen, da beispielsweise unansehnliche Stromleitungen die optische Attraktivität eines Grundstücks beeinträchtigen können.

Besondere Überlegungen

Grundpfandrechte und Belastungen sind am häufigsten mit Immobilien verbunden, aber beide können auch auf persönliches Eigentum angewendet werden. Wenn eine Person eine Schuld nicht bezahlt, kann ein Gläubiger oder eine Steuerbehörde ein Pfandrecht oder eine Belastung für das Eigentum der Person erheben. Ein solcher Anspruch gegen die Immobilie führt zu einem unklaren Eigentum und kann die Möglichkeit des Verkaufs oder der anderweitigen Übertragung der Immobilie einschränken.

Etwaige bestehende Belastungen sind vom Eigentümer der Immobilie potenziellen Käufern mitzuteilen. Ein Käufer wird die Belastung beim Kauf der Immobilie erben. Wenn ein Verkäufer bestehende Belastungen nicht bekannt gibt, muss er den Käufer rechtlich verfolgen, wenn er dies nicht tut.

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