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Vererbtes Planvermögen ausschließen

Banking : Vererbtes Planvermögen ausschließen

Es ist unwahrscheinlich, dass es einige Begünstigte gibt, die es vorziehen, keine geerbten Vermögenswerte zu erhalten. Die Gründe sind unterschiedlich. Oft möchte der Begünstigte, dass das Vermögen an eine andere Person weitergegeben wird. In anderen Fällen möchte der ursprüngliche Begünstigte nicht auf das Vermögen besteuert werden.

Wenn Sie in Erwägung ziehen, ein individuelles Altersvorsorgekonto (IRA) oder einen anderen ererbten Altersvorsorgeplan abzulehnen, müssen Sie die Auswirkungen Ihres Haftungsausschlusses und das Verfahren kennen, das Sie befolgen müssen, um sicherzustellen, dass Ihr Haftungsausschluss nach Bundes- und Landesrecht qualifiziert ist.

Die zentralen Thesen

  • Wenn ein Begünstigter das ererbte Altersguthaben ordnungsgemäß ablehnt, wird sein Status als Begünstigter vollständig aufgehoben.
  • Der Verzicht auf geerbtes Vermögen dient nicht nur der Vermeidung von Steuern. In einigen Fällen lehnen Begünstigte Vermögenswerte ab, sodass andere bestimmte Personen die Vermögenswerte erhalten.
  • Ein Haftungsausschluss, der nicht den bundes- und landesrechtlichen Grundanforderungen entspricht, kann nachteilige Folgen für die Person haben, die das Vermögen sowie die Begünstigten ausschließt.

Gründe für den Ausschluss von geerbtem Vermögen

Wenn ein Begünstigter geerbtes Altersguthaben ordnungsgemäß ablehnt, wird sein Status als Begünstigter vollständig annulliert - es ist, als ob er niemals der designierte Begünstigte gewesen wäre. Diese Person schuldet daher keine Bundes- oder Nachlasssteuern auf das Vermögen. Stattdessen ist der Nachfolgeempfänger für die Zahlung etwaiger Steuern auf den Betrag verantwortlich.

Der Verzicht auf geerbtes Vermögen dient nicht nur der Vermeidung von Steuern. In einigen Fällen lehnen Begünstigte Vermögenswerte ab, sodass andere bestimmte Personen die Vermögenswerte erhalten. Der Begünstigte, der das Vermögen ausschließt, muss jedoch über die Wirkung des Haftungsausschlusses informiert sein, insbesondere wenn beabsichtigt ist, dass eine bestimmte Person der Nachfolger des Begünstigten wird.

Ein Beispiel

John bezeichnet seinen Sohn Tim als alleinigen Nutznießer des Vermögens in seiner Altersvorsorge. John stirbt einige Jahre später. Tim ist bereit, das Geld zu erben, aber wenn er es erbt, hat er keinen Anspruch mehr auf Studienbeihilfe am College. Tim beschließt, das Vermögen auszuschließen. Tim lehnt das Vermögen daher ordnungsgemäß ab und wird nun so behandelt, als wäre er nie der designierte Begünstigte gewesen.

Es ist wichtig anzumerken, dass, wenn John einen bedingten Begünstigten bestimmt, diese Person (oder Organisation) der Nachfolgebegünstigte werden würde.

Qualifizierte Haftungsausschlüsse

Ein Begünstigter kann auch beschließen, nur einen Prozentsatz des vererbten Vermögens abzulehnen. Dies ist akzeptabel, wenn der Haftungsausschluss bestimmte Anforderungen erfüllt. Ein Haftungsausschluss, der nicht den bundes- und landesrechtlichen Grundanforderungen entspricht, kann nachteilige Folgen für die Person haben, die das Vermögen ausschließt, sowie für Personen, die aufgrund des Haftungsausschlusses Nutznießer sind. Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein, damit ein Haftungsausschluss qualifiziert werden kann:

  • Der Begünstigte muss eine unwiderrufliche und uneingeschränkte Verweigerung der Annahme der Vermögenswerte vorlegen.
  • Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.
  • Das Dokument muss zu den folgenden späteren Zeiten bei der Vorsorgeverwaltungsstelle eingereicht werden:
  • Neun Monate nach dem Tod des Rentenkontoinhabers.
  • Neun Monate, nachdem der Begünstigte das 21. Lebensjahr vollendet hat, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des Alterskontoinhabers 21 Jahre alt ist.
  • Der Begünstigte darf vor dem Haftungsausschluss keines der vererbten Vermögenswerte angenommen haben.
  • Das Vermögen muss ohne Weisung des Haftungsausschlussgebers an den Nachfolgeempfänger übergehen.

Einige Staaten verlangen, dass der Haftungsausschluss eine bestimmte Erklärung enthält, aus der hervorgeht, dass die Person, die das Vermögen ausschließt, keinem Insolvenzverfahren unterworfen ist. Wer Vermögenswerte nicht in Anspruch nimmt, sollte sich nach den Gesetzen seines Wohnsitzstaates rechtlich beraten lassen.

Einige Staaten verlangen, dass der Haftungsausschluss eine bestimmte Erklärung enthält, aus der hervorgeht, dass die Person, die das Vermögen ausschließt, keinem Insolvenzverfahren unterworfen ist.

Letzte Gedanken: Dokumentation

Es gibt kein spezielles Formular oder Dokument, das eine Person ausfüllen muss, um geerbte Vermögenswerte auszuschließen. Ein Brief genügt in der Regel, sofern er die oben genannten Anforderungen erfüllt. Um sicherzustellen, dass Sonderwünsche von der Depotbank / dem Treuhänder des Pensionskontos berücksichtigt werden, sollte eine Person, die keinen Anspruch auf Vermögenswerte erhebt, mit der Depotbank / dem Treuhänder Kontakt aufnehmen, um zu klären, wie diese Anfragen behandelt werden sollen.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, um herauszufinden, unter welchen Umständen steuerliche Konsequenzen bei der Ablehnung von Vermögenswerten entstehen können. Diese gelten möglicherweise nicht für Sie, aber möglicherweise für den Nachfolgeempfänger. Einige Haftungsausschlüsse erfordern möglicherweise eine gerichtliche Genehmigung, wenn beispielsweise die Person, die das Vermögen ausschließt, geistig behindert oder minderjährig ist.

Begünstigte, die den Ausschluss von Vermögenswerten in Betracht ziehen, müssen sich an einen Rechtsberater wenden, um sicherzustellen, dass ihre Haftungsausschlüsse den Anforderungen von Bund und Ländern entsprechen.

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