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Wie werden ungewöhnliche oder seltene Sachverhalte nach IFRS und US-GAAP behandelt?

Geschäft : Wie werden ungewöhnliche oder seltene Sachverhalte nach IFRS und US-GAAP behandelt?

Es gibt erhebliche Unterschiede in der Art und Weise, wie US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) und die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) unregelmäßige Ertrags- oder Aufwandsposten behandeln. Die Art und Weise, wie diese Posten behandelt werden, hat eine Reihe wichtiger Auswirkungen darauf, wie die Unternehmensleistung und die Aktienbewertung analysiert werden, um zukünftige Ergebnisse vorherzusagen.

Die Gründe für die getrennte Meldung unregelmäßiger Posten sind, dass sie nur selten verwendet werden, und dass klargestellt werden soll, welche Posten in keinerlei Zusammenhang mit den operativen und finanziellen Ergebnissen eines Unternehmens stehen. Anleger sollten ein gutes Verständnis für diese Art von ungewöhnlichen Gegenständen haben und wissen, wie sie gemeldet werden.

Wie ungewöhnliche oder seltene Gegenstände behandelt werden

Einige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden vom normalen Einkommen getrennt ausgewiesen, da sie als unregelmäßig und nicht wiederkehrend gelten. Besondere Berücksichtigung finden sogenannte ungewöhnliche oder seltene Sachverhalte, um Anlegern oder Aufsichtsbehörden Klarheit über besondere oder seltene Umstände hinsichtlich der gegenwärtigen und / oder zukünftigen finanziellen Leistung eines Unternehmens zu verschaffen. Es ist wichtig, ungewöhnliche oder seltene Posten separat zu melden, um die Transparenz der Finanzberichterstattung zu gewährleisten, da sie nicht zum normalen Geschäftsbetrieb gehören.

Beispiele für ungewöhnliche oder seltene Sachverhalte sind Gewinne oder Verluste aus einer Klage; Verluste oder Verlangsamung der Geschäftstätigkeit aufgrund von Naturkatastrophen; Umstrukturierungskosten; Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten; Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines anderen Geschäfts; Verluste aus der vorzeitigen Rückzahlung von Schulden; und Anlagenstillstandskosten. Einige ungewöhnliche Posten werden aufgrund geänderter Bilanzierungsmethoden auch als nicht fortgeführte Aktivitäten oder Anpassungen eingestuft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach US-GAAP

Nach US-GAAP wurden ungewöhnliche oder seltene Posten in einer Gewinn- und Verlustrechnung vor Abzug steuerlicher Auswirkungen ausgewiesen. Diese Posten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen.

Die GAAP-Regeln wurden im Januar 2015 geändert und das Konzept der außerordentlichen Posten wurde gestrichen, um die Kosten und die Komplexität der Abschlusserstellung zu reduzieren. Nach wie vor müssen Unternehmen seltene und ungewöhnliche Ereignisse (z. B. Verluste durch Diebstahl oder vorzeitige Rückzahlung von Schulden) offenlegen, ohne sie jedoch als außergewöhnlich zu kennzeichnen.

Das Financial Accounting Standards Board (FASB) ist der Ansicht, dass die Eliminierung des Konzepts außerordentlicher Posten Zeit und Vorbereitungskosten spart, indem die Berichterstattung über diese Posten vereinfacht wird. Dies verringert auch die Unsicherheit für Prüfer und Aufsichtsbehörden, die zuvor feststellen mussten, ob ein Aufbereiter einen ungewöhnlichen und / oder seltenen Gegenstand angemessen behandelt hat. Von Unternehmen und anderen Organisationen wird nun erwartet, dass sie ungewöhnliche oder seltene Transaktionen entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in den Fußnoten ihres Jahresabschlusses ausweisen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS

Der IFRS sieht keine besonderen Unterschiede für Sachverhalte operativer Art vor, die unregelmäßig oder selten auftreten. Vielmehr werden alle Ergebnisse als Umsatzerlöse, Finanzierungskosten, Gewinne oder Verluste nach Steuern oder als Ergebnisse von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat im Jahr 2002 die Erfassung außerordentlicher Posten gemäß den IFRS-Vorschriften eingestellt. Der IFRS hat eine separate Angabe, die für Erträge oder Aufwendungen ungewöhnlicher Größe oder Art erforderlich ist. Diese Angaben können sich auf der Vorderseite der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang des Berichts befinden.

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