Federal Covered Advisor
DEFINITION VON BUNDESBERATEREin Federal Covered Advisor ist ein Anlageberater in den USA, der Vermögenswerte in Höhe von über 30 Millionen US-Dollar für andere Anleger verwaltet oder Dienstleistungen in 30 oder mehr Bundesstaaten erbringt. Von der Bundesregierung abgedeckte Berater müssen jährlich bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC registriert und eingereicht werden. Darüber hinaus müssen bundesweit zugelassene Berater die spezifischen Vorschriften der einzelnen Bundesländer einhalten.
Ein Federal Covered Advisor wird auch als Federal Covered Investment Advisor, Federal Covered Adviser oder SEC-registrierter Anlageberater bezeichnet.
BREAKING DOWN Federal Covered Advisor
Von der Bundesregierung abgedeckte Berater müssen eine Mitteilung bei dem Staat einreichen, in dem sie das Geschäft mit Anlageberatern planen. Ein staatlich gedeckter Anlageberater ist eine Anlageberatungsfirma, deren verwaltete Vermögenswerte unterhalb der Bundesschwelle liegen. Die Bundesstaaten schreiben vor, dass von der Bundesregierung abgedeckte Berater eine Mitteilung einreichen müssen, wenn die Firma sechs oder mehr Kunden hat, die in diesem Bundesstaat ansässig sind, oder wenn die Firma in diesem Bundesstaat eine Niederlassung betreibt.
Das am 8. Juli 1997 in Kraft getretene Gesetz zur Koordinierung der Aufsicht über Anlageberater wurde erlassen, um die Regulierung der Anlageberater auf Bundes- und Länderebene neu zu ordnen. Das Gesetz sollte Staaten für kleinere Berater und die SEC für größere Berater verantwortlich machen.
Wie bundesweite Covered Advisors reguliert werden
Gemäß dem Gesetz zur Koordinierung der Aufsicht über Anlageberater wurde die Schwelle für bundesweite Berater von 25 Mio. USD auf 30 Mio. USD für verwaltete Vermögenswerte angehoben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes erhielten Berater, die ein verwaltetes Vermögen von 25 bis 30 Millionen US-Dollar hatten und in ihrem Heimatstaat registriert waren oder registriert werden mussten, die Option, bei der SEC registriert zu bleiben.
Die Gesetzgebung sah vor, dass Berater, die Colorado, Iowa, Ohio oder Wyoming als ihre Heimatstaaten angegeben hatten, bei der SEC registriert werden mussten. Dies lag an fehlenden Gesetzen zur Regulierung von Beratern in diesen Staaten. In den anderen Bundesstaaten und Gebieten der USA gab es bereits Richtlinien zur Regulierung von Beratern, die in ihren Gerichtsbarkeiten ansässig waren.
Berater registrierter Investmentgesellschaften müssen sich unabhängig von der Anzahl ihrer individuell verwalteten Vermögenswerte bei der SEC registrieren lassen. Registrierte Investmentgesellschaften sind Unternehmen, die in erster Linie in Wertpapiere investieren oder damit handeln. Dies beinhaltet zum Beispiel Investmentfonds.
Das Gesetz zur Koordinierung der Aufsicht über Anlageberater enthielt eine Reihe von Ausnahmen von der Registrierungspflicht der SEC für Anlageberater. Dies schloss Berater ein, die nur inländische Kunden hatten und keine an nationalen Börsen gehandelten Wertpapiere berieten
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