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Rückkaufswert

Makler : Rückkaufswert
Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft an einen Versicherungsnehmer oder einen Eigentümer eines Rentenvertrags zahlt, wenn der Versicherungsvertrag freiwillig gekündigt wird, bevor er fällig wird oder ein Versicherungsfall eintritt. Dieser Barwert ist die Sparkomponente der meisten dauerhaften Lebensversicherungen, insbesondere der ganzen Lebensversicherungen. Es wird auch als "Barwert", "Rückkaufswert" und "Eigenkapital des Versicherungsnehmers" bezeichnet.

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Rückkaufswert

Grundlegendes zum Rückkaufswert

Der Rückkaufswert bezieht sich auf das Ersparniselement der Lebensversicherungspolicen, die vor dem Tod zahlbar sind. In den ersten Jahren einer ganzen Lebensversicherung bringt der Sparanteil jedoch nur eine sehr geringe Rendite im Vergleich zu den gezahlten Prämien.

Der Rückkaufswert ist der kumulierte Teil des Barwerts einer unbefristeten Lebensversicherung, der dem Versicherungsnehmer bei Rückkauf der Police zur Verfügung steht. Abhängig vom Alter der Police kann der Rückkaufswert unter dem tatsächlichen Barwert liegen. In den Anfangsjahren einer Police können Lebensversicherer Gebühren bei Barauszahlung abziehen. Je nach Art der Police steht dem Versicherungsnehmer der Barwert zu Lebzeiten zur Verfügung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgabe eines Teils des Barwerts die Sterbegeldleistung reduziert.

[Wichtig: Der Rückkaufswert einer Annuität entspricht dem Gesamtbetrag der Einzahlungen und kumulierten Einnahmen abzüglich vorheriger Abhebungen und ausstehender Kredite.]

Abhängig vom Alter der Rente können Gebühren für Teil- und Vollkaskoversicherungen anfallen. Die Steuern werden bis zur Übergabe aufgeschoben. Je nach Alter des Gläubigers kann eine zusätzliche Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Zugriff auf Rückkaufswerte

In den meisten Lebensversicherungsplänen ist der Barwert garantiert, er kann jedoch nur zurückgegeben werden, wenn die Police gekündigt wird. Versicherungsnehmer können einen Teil ihres Barwerts für die laufende Verwendung ausleihen oder abheben. Der Barwert einer Police kann als Sicherheit für zinsgünstige Policendarlehen verwendet werden. Bei Nichtrückzahlung wird die Sterbegeldsumme der Police um den ausstehenden Darlehensbetrag gekürzt. Kredite sind steuerfrei, es sei denn, die Police wird aufgegeben, wodurch ausstehende Kredite in dem Umfang steuerpflichtig werden, in dem sie einen Barwertgewinn darstellen.

In universellen Lebensversicherungen ist der Barwert nicht garantiert. Nach dem ersten Jahr kann es jedoch teilweise aufgegeben werden. Universelle Lebensversicherungen enthalten normalerweise eine Rückkaufsfrist, während derer Barwerte zurückgegeben werden können, es kann jedoch eine Rückkaufsgebühr von bis zu 10% erhoben werden. Nach Ablauf der Rückkaufsfrist, in der Regel nach sieben bis zehn Jahren, wird keine Rückkaufsgebühr erhoben. Die Versicherungsnehmer sind für die Steuern auf Teile der zurückgegebenen Barwerte verantwortlich, die Barwertgewinne darstellen.

In beiden Fällen muss ein ausreichender Barwert in der Police verbleiben, um die Sterbegeldleistung zu unterstützen. In Lebensversicherungsplänen werden Kredite nicht als Barabfindung eingestuft, sodass die Höhe des Barwerts nicht beeinflusst wird. Bei universellen Lebensversicherungen sind Barwerte nicht garantiert. Wenn das Barwertwachstum unter das Mindestwachstum fällt, das zur Aufrechterhaltung des Todesfallgeldes erforderlich ist, muss der Versicherungsnehmer genügend Geld in die Police zurückzahlen, um deren Verfall zu verhindern.

Die zentralen Thesen

  • Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft an einen Versicherungsnehmer oder einen Eigentümer eines Rentenvertrags zahlt, wenn der Versicherungsvertrag freiwillig gekündigt wird, bevor er fällig wird oder ein Versicherungsfall eintritt.
  • Dieser Barwert ist die Sparkomponente der meisten dauerhaften Lebensversicherungen, insbesondere der ganzen Lebensversicherungen.
  • Je nach Art der Police steht dem Versicherungsnehmer der Barwert zu Lebzeiten zur Verfügung.
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